KBV-Honorarbericht: Umsätze aus vertragsärztlicher Tätigkeit leicht gestiegen

Berlin – Um zwei Prozent sind die Umsätze der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten im zweiten Quartal 2023 im Bundesdurchschnitt gestiegen. Das geht aus dem heute vorgelegten Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.
Den Daten zufolge erzielten Psychotherapeuten und Ärzte aller Fachrichtungen einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 60.848 Euro – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern und so weiter.
Der durchschnittliche Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 78,34 Euro (plus 2,8 Prozent). Die Anzahl der Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt sank um 0,8 Prozent.
Wie die KBV weiter mitteilte, erhöhte sich die Gesamtvergütung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,1 Prozent. Somit standen im zweiten Quartal 2023 bundesweit rund 11,4 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung.
Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) stieg dabei um 8,4 Prozent auf rund 7,1 Milliarden Euro. Die Gesamtvergütung außerhalb der MGV reduzierte sich hingegen um sieben Prozent auf rund 4,3 Milliarden Euro. Diese Entwicklung ist laut KBV vor allem auf die Abschaffung der Neupatientenregelung durch den Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2023 zurückzuführen.
Aus dem Honorarbericht geht zudem hervor, dass der Honorarumsatz je Hausärztin und Hausarzt im zweiten Quartal 2023 im Schnitt um 0,5 Prozent auf 60.708 Euro anstieg. Aufgrund einer leicht rückläufigen Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt (minus 2,9 Prozent) stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall auf 72,93 Euro (plus 3,6 Prozent).
Die Kinder- und Jugendärzte kamen im Berichtszeitraum auf ein Plus von 5,2 Prozent je Arzt. Der Honorarumsatz betrug im zweiten Quartal 2023 durchschnittlich 67.090 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg dabei um 4,6 Prozent auf 72,90 Euro – die Behandlungsfallzahl erhöhte sich um 0,5 Prozent.
Im fachärztlichen Bereich wuchs der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,5 Prozent auf 60.525 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 81,07 Euro (plus 1,9 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle erhöhte sich um 0,6 Prozent.
Für die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weist der KBV-Bericht für das zweite Quartal des Vorjahres ein Honorarumsatz von 24.476 Euro (plus 5,8 Prozent) aus. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 3,8 Prozent auf 517,46 Euro.
Wie die KBV im Zusammenhang mit dem Honorarbericht ausdrücklich betont, beträgt das Nettoeinkommen, das Ärzte und Psychotherapeuten erzielen, durchschnittlich nur 26,1 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 73,9 Prozent des Honorarumsatzes werden unter anderem Praxiskosten, Steuerzahlungen, Altersversorgung sowie Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen bestritten.
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