KBV und Krankenkassen einigen sich auf Vergütungsregelungen für Terminservicegesetz

Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf Eckpunkte zur Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) geeinigt. Damit steht fest, dass Ärzte den durch das neue Gesetz verursachten Mehraufwand künftig entsprechend vergütet bekommen.
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen zeigte sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. Es stelle die Weichen, damit sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärzte auch auszahlen könne. Zudem seien die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG damit klar geregelt.
„Ich gehe davon aus, dass durch die Bewertungsausschuss-Regelungen künftig mehr Geld fließen wird“, unterstrich der KBV-Geschäftsführer in einem aktuellen KV-On-Interview. Nun gelte es abzuwarten, wie dies die Versorgung in den unterschiedlichen Regionen und Fachgruppen beeinflussen werde.
Schließlich gehe die zusätzliche Vergütung mit einer Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einher. „Es gibt also zwar kein Füllhorn immenser Geldmengen, aber wo mehr Leistung erbracht wird, wird es auch mehr Vergütung geben“, versprach Gassen.
So erhalten Hausärzte für die Facharztvermittlung ab September einen extrabudgetären Zuschlag von zehn Euro – allerdings nur, wenn der Termin innerhalb von maximal vier Tagen vermittelt werden kann. Ebenfalls ab September können Ärzte die Behandlung von Neupatienten außerhalb des Budgets abrechnen. „Dabei gelten Patienten als Neupatienten, wenn sie seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in der Praxis behandelt oder untersucht worden sind“, erklärte der KBV-Chef.
Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen, die ab September offene Sprechstunden anbieten müssen, können zudem maximal fünf offene Sprechstunden je Woche extrabudgetär in Rechnung stellen. Zuvor müssen KBV und GKV-Spitzenverband allerdings den Bundesmantelvertrag entsprechend anpassen.
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