Ärzteschaft

KBV und Krankenkassen einigen sich auf Vergütungsregelungen für Terminservicegesetz

  • Freitag, 21. Juni 2019
/v.poth, stockadobecom
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Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf Eckpunkte zur Umsetzung des Terminser­vice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) geeinigt. Damit steht fest, dass Ärzte den durch das neue Gesetz verursachten Mehraufwand künftig entsprechend vergütet be­kommen.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen zeigte sich mit dem Verhandlungser­geb­nis zufrieden. Es stelle die Weichen, damit sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehr­arbeit für die niedergelassenen Ärzte auch auszahlen könne. Zudem seien die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG damit klar geregelt.

„Ich gehe davon aus, dass durch die Bewertungsausschuss-Regelungen künftig mehr Geld fließen wird“, unterstrich der KBV-Geschäftsführer in einem aktuellen KV-On-Interview. Nun gelte es abzuwarten, wie dies die Versorgung in den unterschiedli­chen Regionen und Fachgruppen beeinflussen werde.

Schließlich gehe die zusätzliche Vergütung mit einer Bereinigung der morbiditäts­bedingten Gesamtvergütung (MGV) einher. „Es gibt also zwar kein Füllhorn immenser Geldmengen, aber wo mehr Leistung erbracht wird, wird es auch mehr Vergütung ge­ben“, versprach Gassen.

So erhalten Hausärzte für die Facharztvermittlung ab September einen extrabudge­tären Zuschlag von zehn Euro – allerdings nur, wenn der Termin innerhalb von maxi­mal vier Tagen vermittelt werden kann. Ebenfalls ab September können Ärzte die Be­handlung von Neupatienten außerhalb des Budgets abrechnen. „Dabei gelten Patien­ten als Neupatienten, wenn sie seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in der Praxis behandelt oder untersucht worden sind“, erklärte der KBV-Chef.

Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsy­chiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen, die ab Sep­tember offene Sprechstunden anbieten müssen, können zudem maximal fünf offene Sprechstunden je Woche extrabudgetär in Rechnung stellen. Zuvor müssen KBV und GKV-Spitzenverband allerdings den Bundesmantelvertrag entsprechend anpassen.

hil/sb

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