KBV-Delegierte: „Ende der ambulanten Versorgung ist eingeläutet“

Hannover – Das „Ende der ambulanten Versorgung“ ist eingeläutet – so blicken die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf die aktuelle Sparpolitik der Bundesregierung.
Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sollen in der ambulanten Versorgung 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2027 eingespart werden – insgesamt plant die Bundesregierung ein Sparpaket von 16,3 Milliarden Euro. Die KBV plädierte dafür, mit der geplanten „einnahmeorientierten Ausgabenpolitik auch ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot“ aufzusetzen.
„Es gibt eine massive Verunsicherung unter unseren Mitgliedern. Wir gehen davon aus, dass zehn Prozent die Niederlassung verlassen werden, dass sind in Berlin 1.000 Ärztinnen und Ärzte“, berichtete der Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Burkhard Ruppert, von der Stimmungslage der Niedergelassenen in der Hauptstadt, die die KV dazu befragt hatte.
Ähnlich wie viele anderen Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) befürchtet Ruppert, dass ältere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sich schneller aus der Versorgung verabschieden könnten, Jüngere gar nicht mehr als Praxisinhaber starten wollten. „Bei einem Niederlassungsseminar wollte die Hälfte wieder den Raum verlassen“, als ein Vortrag über die Auswirkungen der Sparpläne der Bundespolitik gehalten wurde, berichtete Ruppert. Sein Fazit im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Hannover: „Mit Wertschätzung hat dieses Gesetz nichts mehr zu tun.“
„Gedenkminute für die ambulante Versorgung“
Der Bremer KV-Chef Bernhard Rochell rief die Delegierten „zu einer Gedenkminute für die ambulante Versorgung“ auf. Denn auch in der Hansestadt gebe es „eine bodenlose Resignation“ unter den Mitgliedern. Auch Andreas Bartels, KV Rheinland-Pfalz, sieht eine Zeitenwende in der Gesundheitspolitik: „Das ist das Anfang vom Ende. Das ist ganz bewusst so gestaltet. Die Politik will unsere Praxen nicht mehr. Sie will in ein staatliches Gesundheitswesen hinein.“
Immer mehr staatliche Vorgaben sieht auch Joachim Wichmann, HNO-Arzt aus der KV Nordrhein: „Die staatliche Verantwortung wird in unsere Praxen, in die ambulante Versorgung verlegt.“ Dazu gehörte auch die Idee, zweite oder dritte Meinungen nun zur Kostendämpfung einzusetzen.
Aus der Perspektive des Hausärztinnen- und Hausärzteverband geht es inzwischen ums „Eingemachte“. Die Bundestagsabgeordneten von Union und SPD sollten sich an ihren Koalitionsvertrag erinnern. Das dort vorgesehene Primärarztsystem soll „die Versorgung besser strukturieren und Ressourcen schonen, ohne, dass es zu Einbrüchen bei der Versorgungsqualität kommt“, referierte Markus Beier, Co-Vorsitzender des Verbandes und Delegierte der KV Bayerns.
Die GKV-Finanzkommission habe in dem Bericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der aktuellen Steuerung über die Hausärztliche Versorgung (HzV) sowie bei der Entbudgetierung der Hausärzte der Anstieg nicht begrenzt werden solle. Im Gesetz aber finde man das Gegenteil, so Beier. „Dort finden wir nun eine Fixkostendegression. Da, wo mehr versorgt wird, soll nun zusätzlich gedeckelt werden.“
Die Sorge um die Zukunft der jungen Ärztinnen und Ärzte, die sich in der kommenden Zeit niederlassen wollten, trieb viele der Delegierten um. „Wenn mich junge Kolleginnen und Kollegen zur Niederlassung frage, zögere ich. Nicht wegen der Medizin, sondern wegen der Politik“, so Angelika von Schütz, Vorsitzende der KV Mecklenburg-Vorpommern. „Die Politik beschließt, relativiert und kassiert wieder ein. Das Sparen ist der Abbau von Zukunft“, so von Schütz. „Ohne Versorgung gibt es Probleme, die sich in der Zukunft nicht mehr weg sparen lassen.“
Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KV Schleswig-Holstein, berichtete, sie habe ihre gynäkologische Praxis vor einigen Jahren mit gutem Gewissen ihrer Nachfolgerin überlassen. „Heute sieht das anders aus.“ Die Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Petra Reis-Berkowicz, sieht vor allem die jahrelange Bemühungen um Nachwuchs beschädigt. „Viele Jahre haben wir uns in der Nachwuchsarbeit stark gemacht. Jetzt wird über Nacht der Topf umgedreht und Versorgung findet nur noch nach Kassenlage statt.“
Psychotherapeuten sehen sich mehrfach benachteiligt
Ähnliches gilt auch für die Psychotherapeuten, die schon seit Jahren um die Finanzierung der Ausbildung kämpfen und sich nun neben der Honorarkürzung aus dem Bewertungsausschuss jetzt zusätzlichen Kürzungen durch Spargesetz gegenübersehen.
Für Ulrike Böcker ist das Gesetz ein „Kürzungsgesetz“, denn „sparen ist gute Sitte, dieses Gesetz ist keine Sitte“. Es seien nun „Honorarkürzungen, die es so im laufenden Betrieb noch nie gegeben hat“, erklärte Anke Pielsticker. Eine Bundestagspetition, die das Honorarproblem adressiert, habe binnen kürzester Zeit mehr als 100.000 Unterschriften erreicht, eine Anhörung im Petitionsausschuss ist am 8. Juni geplant.
Einige KV-Vorsitzende wollen kämpferisch bleiben: Man sollte „die Marktmacht der Praxen demonstrieren“, appellierte Karsten Braun, der KV-Vorstandsvorsitzende von Baden-Württemberg. Und der KV-Vize aus Thüringen, Thomas Schröter, mahnte, das Bild noch nicht zu schwarz zu malen: „Die Welt ist bis zum 31.12. noch in Ordnung.“ Danach aber werde es schwierig. Praxen „brauchen Planungssicherheit, die Patienten brauchen Versorgungssicherheit“, hieß es unter den Delegierten immer wieder.
Einstimmig votierten die Delegierten auch für einen Antrag, der sich klar gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wendet: „Eine verschärfte Budgetierung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, hat zwangsläufig Auswirkungen auf das Leistungsangebot: Wenn die Finanzierung begrenzt wird, müssen auch Leistungen begrenzt werden.“
Finanzierung am medizinischen Bedarf ausrichten
In der KBV-Vertreterversammlung im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Hannover mahnten die Delegierten auch an, dass bei den Sparbemühungen die Krankheitslast der Bevölkerung nicht vergessen werden dürfe. Denn das Gesetz führe für Peter Heinz, Vize-Vorsitzender der KV Bayerns, „mit Sieben-Meilen-Stiefeln in die zwei Klassenmedizin“.
In einem einstimmig beschlossener Antrag heiß es: „Die Finanzierung der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung muss sich am medizinischen Bedarf der Bevölkerung auszurichten.“
Wenn dies nicht mehr der Fall sein solle, „fordert die Vertreterversammlung der KBV zugleich die Bundesregierung auf, kommunikativ deutlich zu machen, dass sich nach der Maßgabe des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz das Leistungsangebot in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung verändern wird“. Denn aus dem Sparpaket folge ein „einnahmenorientiertes Leistungsangebot“.
Wie das künftige Leistungsangebot zu den erwarteten Einnahmen passen können, dazu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen in den kommenden Monaten ihre Mitglieder informieren. Die KBV legte in Hannover eine Berechnungstabelle für jede KV-Region und jede Arztgruppe vor.
Nicht nur das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verärgerte die Delegierten der KBV-Vertreterversammlung: Auch die geplanten Gesetze zur Notfallversorgung sowie zur Digitalisierung kommen in den Details nicht gut an. Mit Blick auf das Gesetz für Daten und digitale Innovationen (GeDIG) verlangten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, dass es keinen ausschließlichen digitalen Versorgungseinstieg geben dürfe.
Auch gehe die geplante digitale Ersteinschätzung „völlig am Praxisalltag vorbei“, wie Nicola Buhlinger-Göpfarth, Delegierte der KV Baden-Württemberg und Co-Vorsitzende des Hausärztinnen und Hausärzteverband, mahnte. Was im Notfall bei der Ersteinschätzung funktioniere, passe aus ihrer Sicht nicht in die ambulante Versorgung. Sie erwartet, dass die Tool die üblichen Fälle der Regelversorgung „übertriagieren“ werde.
Digitale Bedarfseinschätzung ohne Krankenkassen
In einem ebenfalls einstimmig verabschiedeten Antrag, heißt es zu den Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums zur digitalen Bedarfseinschätzung: „Die Vorgaben sind versorgungsfern und stellen einen Eingriff des Gesetzgebers in zutiefst medizinische Versorgungsinhalte dar. Steuerung muss nach medizinischen Kriterien erfolgen und nicht mit dem Ziel der verdeckten Rationierung. Rahmenanforderungen, dass ein solches System beispielsweise evidenzbasiert und leitliniengerecht sein muss, erscheinen angemessen – nicht jedoch die vielen überbürokratischen, detaillierten technischen, methodischen und medizinisch-inhaltlichen Festlegungen.“ Die Krankenkassen sollten nicht in die Entwicklung einbezogen werden.
Bei der Notfallversorgung wiederholten die Delegierten ihre Kritik an dem geplanten 24/7-Fahrdienst parallel zu den Öffnungszeiten der Praxen. „Die KBV wird aufgefordert, sich gegen die Vorgabe eines verpflichtenden flächendeckenden 24/7-Fahrdienstes auszusprechen“, heißt es in dem Antrag.
Denn: „Ein solcher Parallelbetrieb zu den regulären Praxisöffnungszeiten ist angesichts des bestehenden Ärztemangels und der begrenzten personellen Ressourcen weder flächendeckend realistisch organisierbar noch medizinisch und versorgungsstrukturell überall erforderlich und widerspricht zudem bereits heute durch die Vertragsärzteschaft getätigter Hausbesuche.“
Dieses Angebot solle es auch nicht an den geplanten Integrierte Notfallzentren (INZ) oder als Videosprechstunden geben. „Die Verpflichtung zur Finanzierung eines aufsuchenden Dienstes parallel zu den Sprechstunden der Praxen ist zudem verfassungswidrig“, hieß es. Auch KBV-Chef Andreas Gassen betonte, dass ein juristisches Gutachten dies bestätigt hätte.
Außerdem forderten die Delegierten eine „rechtssichere Regelung der Mitfinanzierung der ärztlichen Bereitschaftsdienststrukturen“ im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses. Die aktuellen Regelungen gefährdeten die „verlässliche Organisation und Aufrechterhaltung der Notdienstversorgung“, hieß es in dem Antrag weiter.
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