Kinder suchtkranker Eltern brauchen Hilfe

Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hat bessere Unterstützung für Kinder suchtkranker Eltern durch staatliche Stellen gefordert. Viele betroffene Kinder fielen in Deutschland „durch die Maschen unseres Hilfssystems“, sagte Mortler. In der Suchthilfe kümmere man sich vor allem um die suchtkranken Eltern, bei den Jugendämtern sei man damit ausgelastet, sich um die offensichtlichsten Fälle der Kindswohlgefährdung zu kümmern, also etwa um sexuellen Missbrauch und physische Gewalt.
„Entscheidend ist, dass Jugendämter, Suchthilfe, öffentlicher Gesundheitsdienst vor Ort miteinander und nicht nebeneinander arbeiten. Wenn ein Kind erkennbar Hilfe braucht, müssen alle an einem Strang ziehen“, mahnte die Drogenbeauftragte. Zudem müssten die Kommunen klare Ansprechpartner benennen, an die sich Erzieher oder Lehrer wenden können, wenn ein Kind ganz offensichtlich Probleme hat.
Mortler hat das Thema Kinder aus suchtbelasteten Familien zu einem Schwerpunkt des diesjährigen Drogen- und Suchtberichtes gemacht, der voraussichtlich Anfang Juli veröffentlich wird. Zudem erörterte sie heute auf der Jahrestagung mit Fachleuten unterschiedlicher gesellschaftlicher Einrichtungen dieses Problem.
In Deutschland haben rund 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Laufe ihres Lebens mit einem Elternteil zusammengelebt, die die Diagnose Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit hatten. Etwa 60.000 Kinder haben einen drogenabhängigen (opiatabhängigen) Elternteil und rund 37.500 bis 150.000 Kinder haben glücksspielsüchtige Eltern. Die Dunkelziffer ist hoch.
„In einigen Städten, etwa in Dresden, klappt das vorbildlich“, sagte Mortler. Dort beginne die Zusammenarbeit schon in der Geburtsklinik: Wenn auffalle, dass Eltern suchtkrank seien, informiere das Krankenhaus das Jugendamt und die Suchthilfe. „Dann schauen alle gemeinsam, wie man der Familie von Beginn an zur Seite stehen kann“, erklärte Mortler.
Doch auch Bund und Länder müssten ihre Hausaufgaben machen. Hier geht es um Kooperation der Sozialsysteme. Wenn etwa eine alleinerziehende alkoholkranke Mutter zur Behandlung für ein paar Wochen in Reha gehe, sollte die Situation grundsätzlich genutzt werden, auch die betroffenen Kinder zu betreuen. Solche Angebote gebe es aber kaum, weil nicht klar ist, wer sie bezahlen müsste.
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