Politik

Koalition plant Aufwertung der Kurzzeitpflege

  • Freitag, 6. Dezember 2019
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München – Union und SPD wollen, dass die Kurzzeitpflege in Deutschland verstärkt ge­fördert wird. Das geht aus einem finalen Antrag der beiden Fraktionen im Bundestag her­vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vor­liegt – und der am Freitag kommender Woche offiziell vorge­stellt werden soll.

Einen Rechtsanspruch auf einen Platz, wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtete, soll es hingegen nicht geben. Dem Vernehmen nach soll dieser in einer frühen Arbeitsfassung des Antrags noch enthalten gewesen sein. Es soll aber Bedenken bei der Umsetzung ge­ge­ben haben. Eine offizielle Bestätigung gab es dazu von Union oder SPD heute nicht.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, pflegende Ange­hö­rige besser zu unterstützen. Neben der Kurzzeit- oder auch Verhinderungspflege wurde auch eine Verbesserung der Tages- und Nachtbetreuung vereinbart.

Bislang sind vor allem die Kurzzeitpflegeplätze rar. „Bundesweit besteht ein Engpass an Kurzzeitpflegeplätzen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und stei­gen­den Zahl an Pflegebedürftigen wird sich diese Situation noch verschärfen“, schreiben die Regierungsfraktionen in der Begründung.

Sicherstellungsauftrag nachschärfen

Der Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf, für Verbesserungen zu sorgen. So sei zum Beispiel der bestehende Sicherstellungsauftrag nachzu­schärfen. Ziel müsse es sein, dass Länder, Kommunen, Pfle­geeinrichtungen und Pflege­kassen gemeinsam „die notwen­digen pflegerischen Versor­gungsstrukturen insbesondere mit Blick auf die Kurzzeitpflege“ ausbauen und „nachhal­tig“ gewährleisten.

Dem Entwurf zufolge wollen die Regierungsfraktionen darüber hinaus eine „wirt­schaftlich tragfähige Vergütung“ für die Kurzzeitpflege schaffen. Dafür seien der „gesetz­li­che Auf­trag an die Pflegeselbst­verwaltung im Hinblick auf die Rahmenverträge auf Lan­desebene stärker zu konkreti­sie­ren“, heißt es in dem Antragsentwurf.

Besonders bei der Vergütung berücksichtigt werden soll unter anderem, dass die Kurz­zeit­pflege mit einem hohen administrativen und organisatorischen Aufwand einhergeht. Darüber hinaus gebe es hohe Vorhaltekosten wegen saisonal stark schwankender Nach­frage.

Auch müssten die heterogenen Pflege-, Betreuungs- und Behandlungserfordernisse sowie ein höherer behandlungspflegerischer Aufwand und Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern sowie die Überleitung in die häusliche Versorgung in die Vergütung einfließen. Am Ende müsse eine „auskömmliche Vergütung“ sichergestellt werden, heißt es.

Länder sind in der Pflicht

Die Länder sollen darüber hinaus aufgefordert werden, den Ausbau der Kurzzeitpflege­plätze stärker zu fördern. Dabei müsse auch besonderen Zielgruppen und Bedarfen Rechnung getragen werden. Das betreffe etwa die Kurzzeitpflege für Jüngere, wenn nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus die Rehabilitationsfähigkeit noch nicht gegeben sei.

In der Begründung monieren Union und SPD, die Länder hätten sich „vielerorts aus der öffentlichen Förderung der Einrichtungen zurückgezogen“. Vor dem Hintergrund des Eng­passes an Kurzzeitpflegeplätzen und der bereits heute sehr hohen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen sei es „dringend erforderlich“, dass alle Länder den Ausbau der Kurzzeitpflegeangebote stärker förderten.

In den Blick genommen werden müssen aus Sicht von CDU, CSU und SPD dabei auch die be­son­deren, gegebenenfalls auch rehabilitativen Bedarfe geriatrischer und traumatologi­scher Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt – auch im Hinblick auf neue Versor­gungsformen.

Ein gutes Beispiel sei das Projekt „rehabilitative Kurzzeitpflege“ (REKUP) in Baden-Würt­temberg, das über den Innovationsfonds gefördert werde. Mittels der rehabilitativen Kurz­­zeitpflege soll bei Patienten, bei denen kein akutmedizinischer Behandlungsbedarf mehr besteht, jedoch die für eine Aufnahme in eine Rehabilitationseinrichtung notwen­di­ge Rehabilitationsfähigkeit noch nicht vorliegt, die Versorgung an der Schnittstelle zwi­schen Akut- und Reha-Behandlung verbessert werden.

Ebenso soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel schnell umgesetzt werden, Angehö­rige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.

may/afp/dpa

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