Krankenhausgesellschaft wendet sich bei Pflegepersonalbemessung an Gesundheitsausschuss

Berlin – Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Krankenhäusern über Pflegepersonaluntergrenzen in bestimmten Klinikbereichen für das kommende Jahr hat sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestags gewendet. Das Schreiben an die Abgeordneten liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Darin stellt die DKG klar, dass sie die Pflegepersonaluntergrenzenregelung ablehnt und diese durch ein Pflegebedarfsbemessungskonzept ersetzen will, das die DKG derzeit mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi erstellt. „Bis Ende des Jahres wird ein erstes konkretisiertes Konzept für die patientenbedarfsorientierte Pflegepersonalbesetzung vorgelegt“, heißt es in einem Brief, der auf die Folgen des Konzepts in den Einrichtungen hinweist.
„Täglich auf tausenden Stationen höchst fraglich abgeleitete Personalzuordnungen kleinteilig organisieren zu müssen, wird vor Ort als Schikane wahrgenommen“, schreibt die DKG in dem Brief. Sie betont, die Kliniken erfüllten die Vorgaben trotzdem in hohem Maße.
„Die Tatsache, dass im zweiten Erhebungsquartal 96 Prozent aller Monatswerte den Vorgaben entsprochen haben, macht mehr als deutlich, dass die Kliniken in Deutschland auch unter den erschwerten Bedingungen der Pflegepersonalknappheit eine höchst verantwortliche Pflegepersonalbesetzung sicherstellen“, so die DKG. Die Erfahrungen aus der Anwendung der Pflegepersonaluntergrenzen sollten aber zum Anlass genommen werden, „die Fortsetzung des lnstrumentes über das laufende Jahr hinaus kritisch zu hinterfragen“.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass für pflegesensitive Bereiche Untergrenzen für die Pflegepersonalausstattung festgelegt werden, um eine angemessene Patientenversorgung zu gewährleisten. DKG und GKV-Spitzenverband sind beauftragt, jährlich bis Ende August solche Untergrenzen für das Folgejahr festzulegen. Kommt es nicht zu einer Einigung, erlässt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Ersatzvornahme – wie im vergangenen Jahr bereits geschehen.
In diesem Jahr sind die Verhandlungen zwischen DKG und GKV-Spitzenverband laut der DKG vor allem wegen unvereinbarer Differenzen zum Personalbedarf auf Intensivstationen und in der Neurologie gescheitert.
„Die aktuelle Diskussion zu den Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus zeigt, wie problematisch die Festlegung von Untergrenzen sowohl methodisch als auch organisatorisch ist“, sagte DPR-Präsident Franz Wagner. Deutlich werde, dass ein verbindliches Bemessungsinstrument zur Menge und zur Qualität des Pflegepersonals für alle bettenführenden Stationen im Krankenhaus dringend benötigt werde.
Auch er kündigte bis Ende des Jahres das neue Instrument zu deren Bestimmung an. Aber auch dieses sei lediglich eine „Interimslösung“. Langfristig müsse die Selbstverwaltung ein wissenschaftlich fundiertes, am Versorgungsbedarf der Patienten orientiertes Personalbemessungsverfahren entwickeln. „Das wird aber einige Jahre dauern“, so Wagner.
In vielen Krankenhäusern können offenbar unterdessen die Intensivstationen wegen Personalmangels nicht voll genutzt werden. In einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DIK) gaben 37 Prozent der repräsentativ befragten Kliniken an, Betten auf Stationen für die intensivmedizinische Betreuung zumindest zeitweise stillgelegt zu haben, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute berichtet. Weitere sechs Prozent der befragten Kliniken erwarteten dies in der nächsten Zeit.
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