Krankenhausreform: Bundesärztekammer will Einbindung der ärztlichen Personalbemessung

Berlin – Das ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) sollte in die Krankenhausreform eingebunden werden. Dafür plädierte heute erneut der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Man habe das Instrument der Politik angeboten, sagte Reinhardt im Rahmen des 18. Kassengipfels. Die Gespräche dazu seien „interessant und fruchtbar“ verlaufen.
Aus seiner Sicht stelle die ärztliche Personalbemessung einen wesentlichen Baustein für eine gelungene Krankenhausreform dar. Insbesondere für die Versorgungsqualität sei die Personalausstattung der Dreh- und Angelpunkt – zudem könne die ÄPS-BÄK eine wichtige Rolle bei der sachgerechten Kalkulation der geplanten Vorhaltevergütung spielen.
Werde bei der Umsetzung die ärztliche Personalbemessung berücksichtigt, für weitere Strukturvorgaben und eine Vergütungssystematik ohne Fehlanreize gesorgt sowie eine sinnvolle Standortbündelung umgesetzt, könne aus der Krankenhausreform „etwas Gutes“ entstehen.
Geld nur gegen Veränderungen
Zur Frage der Strukturanpassungen äußerte sich auch Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband. Mit Hinweis auf die in jüngster Zeit bereits „on-top“ an die Kliniken geflossenen Mittel in Milliardenhöhe betonte er, weiteres Geld dürfe es „nur gegen Veränderungen“ geben.
Die bestehenden Strukturen der stationären Versorgung stellten ohnehin nicht das Ergebnis einer konsisten Planung dar, so Leber. In diesem Zusammenhang dürfe der auf Standortkonzentration gerichtete Kerngedanke der Regierungskommission Krankenhaus nicht aus den Augen geraten – wie und in welchem Ausmaß die Reform zu einer entsprechenden Reduktion führen werde, sei bislang unklar.
Die Krankenhäuser seien zu grundlegenden Strukturreformen bereit, betonte Michael Mörsch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die in Ausarbeitung befindliche Krankenhausreform von Bund und Ländern biete dazu durchaus gute Ansätze, allerdings müssten aus Sicht der Krankenhäuser noch Finanzfragen geklärt werden.
Er bekräftigte die Forderungen der DKG nach einem Vorschaltgesetz zur Überbrückung der aktuell schwierigen Lage der Kliniken. Zudem müssten die Transformationskosten einer solchen Reform mitgedacht werden. Mörsch verwies dazu auf die für einen solchen Prozess aufgebrachten Milliardensummen in Dänemark.
In Dänemark seien mit den Geldern allerdings auch massive Standortkonzentrationen umgesetzt worden, gab Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zu bedenken. Seiner Einschätzung nach ist ein vergleichbares Zielbild in Deutschland nicht erkennbar – vielmehr drohe der Status Quo konserviert zu werden. Benötigt werde – insbesondere für kleinere Standorte – eine klare „Exitstrategie“.
Auch Reinhardt kritisierte, in den vergangenen Jahrzehnten sei seitens der Bundesländer „eigentlich keine Gestaltung der Krankenhauslandschaft“ erfolgt. Man habe nahezu alle Standorte erhalten, aber zugleich die Investitionskosten heruntergefahren. Der BÄK-Präsident sprach in diesem Zusammenhang von einem „Politikversagen auf Landesebene“.
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