Ärzteschaft

Kritik an Stillstand der Reform des Medizinstudiums

  • Dienstag, 2. April 2024
/ronstik, stock.adobe.com
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Berlin – Die Reform der Ärztlichen Approbationsordnung stockt. Nachdem sie im Februar kurzfristig von der Tagesordnung des Bundeskabinetts gestrichen worden war, ist es still geworden um sie. Stattdessen wird über die Schaffung von bis zu 5.000 zusätzlichen Medizinstudienplätzen diskutiert, die der Entwurf des Gesund­heitsversorgungs­stärkungsgesetzes (GVSG) vorsieht.

Über diese Entwicklung ist die Gesellschaft für Medizinischen Ausbildung (GMA), die als eine führende Stim­me in der Diskussion um die Qualität der medizinischen Ausbildung in Deutschland gilt, besorgt.

„Eine Novellierung der Approbationsordnung ist unerlässlich, um die Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte an neue Erfordernisse in der Gesundheitsversorgung anpassen und wichtige neue Impulse umsetzen zu können“, sagte Martina Kadmon, stellvertretende Vorsitzende der GMA, dem Deutschen Ärzteblatt.

Die GMA mahnt deshalb dringend die Verabschiedung der neuen Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) an, die als Referentenwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fertig vorliegt. Die Novelle beinhalte bedeutende Veränderungen, die tatsächlich darauf abzielten, die Medizinstudierenden besser auf die verschie­denen Anforderungen des Berufsalltags vorzubereiten, so Kadmon.

Zu diesen Veränderungen gehören nach Ansicht der GMA ein verbindlicher nationaler kompetenzbasierter Lernzielkatalog (NKLM), der schnellere Anpassungsmöglichkeiten und eine höhere Vergleichbarkeit der Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums gewährleistet, die Stärkung kommunikativer und sozialer Kompetenzen sowie praktischer Fertigkeiten, um die interprofessionelle Zusammenarbeit und die Versorgung und Sicherheit von Patienten zu verbessern, sowie die Vertiefung digitaler und wissenschaftlicher Kompetenzen.

Positiv bewertet die GMA auch eine stärkere Fokussierung auf die Allgemeinmedizin und ambulante Medizin. So ließe sich nach ihrer Ansicht dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenwirken. Ferner sei künftig eine stärkere interdisziplinäre Verschränkung der grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Lehrinhalte unerlässlich.

Eine solche Reform erfordere finanzielle Investitionen, bekräftigt die GMA. Sie appelliert an alle Beteiligten in Bund und Ländern, rasch gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um eine solide Finanzierung sichern. Denn an der Diskussion um die Folgekosten der Reform ist ihre Umsetzung bislang gescheitert.

Die beabsichtigte Novellierung und Modernisierung der ärztlichen Ausbildung könne nur mit einem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Finanzierungskonzept erfolgreich umgesetzt werden, hatten die Länder jüngst betont. Inhaltlich hatten sich Bund und Länder jedoch bereits 2017 mit dem „Masterplan Medizinstu­dium 2020“ auf die Grundzüge der Reform geeinigt.

Das langjährige Vorhaben einer Reform des Medizinstudiums aufzugeben – zumindest auf Basis des derzeit vorliegenden Entwurfs aus dem BMG, hält die GMA allerdings nicht für zielführend. Dies hatte kürzlich die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) vorgeschlagen.

Sie riet, auf eine neue ÄApprO zu verzichten und auf die Flexibilität für die Ausbildung zu setzen, die unter der aktuell gültigen Approbationsordnung möglich ist. Dem widerspricht die GMA: „Eine Reform innerhalb der aktuellen Regularien wird nicht ausreichen, um junge Ärztinnen und Ärzte für die sich ändernden Bedarfe in der Zukunft zeitgemäß auszubilden“, ist die Gesellschaft überzeugt.

Auch die Medizinstudierenden und der Medizinische Fakultätentag (MFT) setzen sich für die Umsetzung der geplanten Reform des Medizinstudiums ein. „Sorgen macht mir allerdings, dass das BMG nur noch über die Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen nachdenkt, nicht aber an die Reform des Medizinstudiums mit einer neuen Ärztlichen Approbationsordnung“, so Matthias Frosch, Präsident des MFT.

Die jährlichen Kosten der Reform für die Länder lägen mit rund 300 Millionen Euro pro Jahr ähnlich hoch wie der Länderanteil der jetzt neu vorgeschlagenen Maßnahme. „Der Bundesminister sollte seine politische Ener­gie daher zunächst darauf verwenden, den finanziellen Mehrbedarf einer novellierten ÄApprO aufzubringen“, so der MFT-Präsident.

ER

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