Ärzteschaft

Verabschiedung und Finanzierung der Reform des Medizinstudiums überfällig

  • Dienstag, 7. Mai 2024
/Gebhardt
Giulia Ritter, Präsidentin der bvmd. /Gebhardt

Mainz – Bei der Reform des Medizinstudiums geht es nicht so recht voran. Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetages stellten sich heute klar hinter die Medizinstudierenden und forderten Bund und Länder auf, endlich die Ärztliche Approba­tionsordnung zu novellieren.

„Die Reform des Medizinstudiums darf auf den letzten Metern nicht daran scheitern, dass Bund und Länder sich bezüglich der Finanzierung nicht einigen können“, befanden sie. Die im Dezember 2023 im Bundesgesundheitsministerium (BMG) überarbei­tete Fassung der Novelle der ärztlichen Ausbildung enthalte wesentliche Neuerungen, die für ein modernes Medizinstudium unerlässlich seien.

Die im Referentenentwurf enthaltenen und ursprünglich auf Bund-Länder-Ebene konsentierten Maßnahmen basieren auf Empfehlungen des „Masterplans Medizinstudium 2020“. Sie müssten dringlich umgesetzt werden, um eine qualitativ hoch­wertige und patientenorientierte ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft sicherzustellen, mahnte das Ärzteparlament. Die Zeit dränge: Wenn ein Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung bis zum Oktober 2027 gelingen solle, müsse sie zwingend noch in diesem Jahr verabschiedet werden, so die Delegierten.

Die Präsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd), Giulia Ritter, dankte in Mainz der Ärzteschaft für ihre Unterstützung. „Dass ich hier zu Ihnen sprechen darf, zeigt, dass Sie einen entscheidenden Schritt gehen, der von vielen Akteuren in der Politik allzu häufig vergessen wird: Sie reden mit uns, und nicht nur über uns.“

Seit März 2017 hätten Ärzteschaft und Medizinstudierende ein gemeinsames Ziel: den Masterplan Medizinstudium 2020. Inzwischen sei 2020 längst Geschichte und es läge inzwischen der dritte Referentenentwurf zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung vor. „Dabei werden erste kritische Stimmen laut, wir seien zu teuer, wir fordern zu viel und der Stillstand, der sich jetzt eingestellt habe, bringe uns dem Ziel – einem zukunftsfähigen Studium – auch nicht näher.“

Trotzdem pochten die Medizinstudierenden weiterhin auf diesen Entwurf, so Ritter. Er sei ein Kompromiss aus „jahrelanger Diskussion zwischen Klinik und Niederlassung, Altbewährtem und notwendigen Neuerungen, Wissenschaft und ärztlicher Versorgung“.

Versprochen werde eine Stärkung der ambulanten und insbesondere der hausärztlichen Versorgung, die Verzahnung von prak­tisch-klinischen mit grundlagenwissenschaftlichen Inhalten sowie eine Verbindlichkeit des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin. „Einigen Sie sich auf eine sinnvolle Finanzierung dieser Approbationsordnung. Sie bildet die Basis der zukünftigen Ärzteschaft“, appellierte Ritter vor den Delegierten an Bund und Länder.

„Uns ist es unerklärlich, wie all die Gesundheitsreformgesetze aktuell ohne die neue Approbationsordnung diskutiert werden können“, sagte die bvmd-Präsidentin. „Die Approbationsordnung ist ein wichtiger Teil jeder Reform der Gesundheitsversor­gung.“ Die Versorgung, die künftig gelebt werden soll, müsse schließlich auch gelehrt werden. „Ohne Reform des Studiums kann auch die beste Krankenhausreform nicht helfen.“

Und Studierende, die nicht für die Herausforderungen dieses Gesundheitssystems ausgebildet seien, würden zu jungen Ärztinnen und Ärzten, die zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit überfordert seien und aufgrund des großen Drucks abwan­derten, ins Ausland, in die freie Wirtschaft oder in andere Berufe. Da helfe auch keine Erhöhung von Studienplätzen mehr.

Auch der 128. Deutsche Ärztetag befürwortet ausdrücklich die wesentlichen Kernelemente der vorgesehenen Reform. Besonders wichtig ist ihm die Verzahnung von praktisch-klinischen sowie grundlagenwissenschaftlichen Inhalten im Studium.

Vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Mangels an Hausärztinnen und Hausärzten sei insbesondere auch die geplante Stärkung der Allgemeinmedizin wichtig und zwingend erforderlich, meinten die Delegierten. Die Novelle sollte dabei mög­lichst bald beschlossen werden, da ansonsten für die Medizinischen Fakultäten nicht ausreichend Zeit bleibe, um die Ände­rungen umzusetzen. „Die Reform muss kommen, auch wenn bei einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf besteht.“

So sollten nach Ansicht des Ärzteparlaments beispielsweise eine Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) festgelegt sowie die im Sinne der Qualitätssicherung notwendige Einbindung der Landesärztekammern in die Rekrutierung der Lehr­praxen vorgesehen werden. Darüber hinaus sollte auch die Einführung einer differenzierten Fehlzeitenregelung im PJ im Rahmen der Reform berücksichtigt werden.

In weiteren – gemeinsam mit der bvmd formulierten – Anträgen forderte der Ärztetag den Gesetzgeber auf, eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) für Medizinstudierende durch Mentoring, Betreuung, Lehrveranstaltungen und eine geeignete Verantwortungsübernahme durch die Studierenden sicherzustellen.

Eine gute Ausbildung im Praktischen Jahr bilde das Fundament für einen guten Start in die Zeit der Weiterbildung. Zudem müssten die Bedingungen im PJ so verändert werden, dass eine gerechte Prüfungsdurchführung gewährleistet sei. Beispiels­weise sollte ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen dem Ende des PJ und dem dritten Staatsexamen eingeführt werden.

ER

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