Politik

Kürzung von Bundeszuschuss „willkürlich“ und „verfassungswidrig“

  • Mittwoch, 10. Juni 2026
Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts. /picture alliance, Arifoto UG, Michael Reichel
Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts. /picture alliance, Arifoto UG, Michael Reichel

Berlin – Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fordern die Krankenkassen erneut die auskömmliche Finanzierung der Gesundheitskosten für die Bürgergeldbeziehenden ab dem kommenden Jahr. Dieser Fehlbetrag wird inzwischen auf zwölf Milliarden Euro beziffert.

Darüber hinaus will der Bund die Beteiligung an der Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen ab dem Jahr 2027 um jährlich zwei Milliarden Euro kürzen. Beides hat in den vergangenen Wochen deutliche Proteste hervorgerufen.

Nach Angaben der beiden Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Susanne Wagemann und Uwe Klemens, sollen diese Themen heute Abend beim Koalitionsausschuss besprochen werden. Im Kanzleramt kommen die Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern mit den Spitzen der Regierungskoalition zusammen.

Um die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger klären zu lassen, hat der GKV-Spitzenverband im Namen von fast allen Krankenkassen im vergangenen Jahr Klage beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Allerdings wird der Rechtsweg viel Zeit in Anspruch nehmen.

Bei der juristischen Einschätzung zur Klage hat auch Rainer Schlegel, früherer Präsident des Bundessozialgerichts, unterstützt. „Ich habe keinen Zweifel, dass die systematische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund verfassungswidrig ist“, sagte Schlegel heute in Berlin.

Aus seiner Sicht zeige sich dies daran, „dass der Bund mit dem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundsätzlich als seine Aufgabe anerkannt und deshalb seinen Anteil an der Finanzierung etwas erhöht hat“.

Klar sei für ihn aber auch, dass die nun „willkürliche“ Kürzung des Bundeszuschusses von zwei Milliarden Euro „verfassungswidrig“ sei. „Hier versucht sich der Staat einmal mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten“, so Schlegel. Die Sozialversicherungsbeiträge „sind streng zweckgebunden“ und dürften nicht anderweitig verwendet werden.

Er frage sich schon, betonte Schlegel, warum die Bundesregierung nun so handle – trotz des Wissens, dass sie hier „etwas tut, was nicht in Ordnung ist“. Denn wenn man nun die zwölf Milliarden Euro in die GKV einzahle, könne man den GKV-Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte senken. Das wäre aus Sicht von Schlegel ein wichtiges Signal, die Wirtschaft wieder ins Laufen zu bekommen.

„Es müsste der Anspruch der Politik sein, das Gesetz ,Beitragssenkungsgesetz' zu nennen“, sagte der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts. Vielmehr sieht Schlegel das politische Kalkül, dass bis zur Entscheidung über die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundessozialgericht „ein bis zwei Legislaturen vergehen werden“.

Doch diese Zeit könne man nicht verstreichen lassen und sich nun überlegen, wie man mit möglichen Entscheidungen umgehen müsse. Dazu gehöre auch, klar zu definieren, was versicherungsfremde Leistungen seien.

„Diese Blackbox im Dunkeln zu lassen, das geht nicht.“ Es wäre ein „sinnvolles“ Projekt für eine Kommission, hier mehr Licht reinzubringen und die Leistungen und Ausgaben nach sozialem Ausgleich, Fürsorgeausgleich sowie Staatsaufgaben zu trennen, erklärte Schlegel.

bee

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