Ärzteschaft

KV Schleswig-Holstein reduziert Öffnungszeiten einzelner Anlaufpraxen im Bereitschaftsdienst

  • Freitag, 1. Dezember 2023
/picture alliance, Bernd Weißbrod
/picture alliance, Bernd Weißbrod

Bad Segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat angekündigt, im kommenden Jahr Einschränkungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst vorzunehmen. Hintergrund ist das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten. Demnach bleiben an neun von 32 Standorten die allgemeinen Anlaufpraxen ab 1. Januar montags, dienstags und donnerstags geschlossen.

„Uns fehlen aufgrund des BSG-Urteils rund 450 Poolärzte, die bisher kompetent die niedergelassenen Ärzte von den Diensten in den Anlaufpraxen entlastet haben“, erläuterte KVSH-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke. Deshalb sei die KVSH gezwungen, Standorte teilweise zu schließen – und zwar ausschließlich dort, wo im Verlauf des ganzen letzten Jahres an diesen Wochentagen weniger als vier Patienten in zwei Stunden behandelt wurden.

Folgende Standorte sind laut Schliffke betroffen: Bad Oldesloe, Eckernförde, Oldenburg, Preetz, Westerland, Büsum, Ratzeburg, Kappeln und Neustadt. In Kappeln und Neustadt als Touristikorte soll von April bis September 2024 wieder ein durchgehender Dienst bereitstehen. Keine Veränderungen gibt es zudem an den Tagen Mittwoch, Freitag sowie an Wochenenden und Feiertagen.

Patienten aus den betroffenen Regionen, die die Hilfe des ärztlichen Bereitschaftsdienstes benötigen, können sich unter der Telefonnummer 116117 an die Leitstelle der KVSH wenden. Diese nennt ihnen die nächstgelegene Anlaufpraxis oder vermittelt die Patienten abhängig vom Beschwerdebild gegebenenfalls an den fahrenden Dienst beziehungsweise die ärztliche Telefonberatung in der Leitstelle.

„Den Wegfall der Poolärzte können wir nicht auf die Schnelle kompensieren, sodass wir keine andere Möglichkeit haben, als die Zahl der Anlaufpraxen an den genannten Tagen zu reduzieren“, betonte Ralph Ennenbach, stellvertretender KVSH-Vorstandsvorsitzender. Selbstverständlich sei der ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein weiterhin sichergestellt.

So bleiben alle zwölf kinderärztlichen Anlaufpraxen, der gebietsorganisierte Bereitschaftsdienst der HNO- und Augenärzte sowie der ärztliche Telefonberatungsdienst der 116117 unverändert.

Die KVSH hatte den rund 450 Poolärzten zum 1. Januar gekündigt und damit auf ein BSG-Urteil reagiert, wonach für Poolärzte im organisierten Bereitschaftsdienst eine zusätzliche Sozialversicherungspflicht besteht. Dadurch würden jährliche Mehrkosten von etwa drei bis fünf Millionen Euro auf die KVSH zukommen.

„Sollte die Rentenversicherung auch für die vergangenen vier Jahre Rückforderungen stellen, könnte die finanzielle Belastung sogar bei rund 15 Millionen Euro liegen“, so Schliffke und Ennenbach. „Das ist in dieser Dimension für die KVSH nicht tragbar.“

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung