KVB-Vorstand begrüßt Initiative des Bundesrats zur Regulierung der iMVZ

München – Den Antrag des Bundesrats zur Regulierung der investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) begrüßt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).
Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat auf Initiative von Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg einen Beschluss zur „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetztes“ gefasst. Darin wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung von iMVZ einzuführen.
„Wir begrüßen es sehr, dass der Bundesrat in der Sache nun die Initiative ergriffen hat und einen klaren und gut formulierten Antrag zur Verhinderung des wachsenden Einflusses von Finanzinvestoren auf die ambulante Versorgung gefasst hat“, sagt der Vorstand der KVB, Christian Pfeiffer, Peter Heinz und Claudia Ritter-Rupp.
Der Antrag sei laut dem Vorstand dringend notwendig gewesen, denn außer den Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), sei aus dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) nichts zu hören gewesen.
„Dabei warnen wir vonseiten der KVB aus seit Jahren vor den Problemen, die aus einer Privilegierung der iMVZ beispielsweise im Zulassungsprozess für Praxen resultieren können“, betont der Vorstand. Deswegen sei der Gesetzgeber hier mehr denn je zum Handeln aufgefordert.
Der Bundesrat hatte seinen Antrag vor allem damit begründet, dass die steigende Zahl von iMVZ zu einer immer stärkeren Konzentration an einigen wenigen Standorten führe und so die flächendeckende ambulante Versorgung der Bevölkerung gefährde.
Aus Sicht des Vorstands der KVB kommt noch hinzu, dass die finanzstarken iMVZ ihre Macht ausspielen würden und so junge, niedergelassene Ärzte vielerorts keine Chance hätten, einen Vertragsarztsitz in Konkurrenz zu einem iMVZ zu übernehmen.
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