Laborärzte sehen Versorgung durch Honorarminderung gefährdet

Berlin – Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) und der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI) fordern eine Abkehr von der ab 2025 geplanten Honorarminderung. Der dahingehende Beschluss des Bewertungsausschusses müsse abgeändert werden.
Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sollen ab Januar neue Kostenpauschalen für labormedizinische Leistungen eingeführt werden. Der Beschluss des Bewertungsausschusses zu diesen Pauschalen sehe zu ihrer Finanzierung eine erhebliche Abwertung der Kostenerstattungen der kurativen Labordiagnostik im Umfang von durchschnittlich rund zehn Prozent vor, beklagen die Verbände.
„Diese Reform betrifft neben den fachärztlichen Laboren, die keine Kompensationsmöglichkeiten der wirtschaftlichen Folgen haben, auch alle übrigen vertragsärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen mit einem Leistungsanteil in der In-vitro-Labordiagnostik“, erklären sie in einem Brief an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Der ALM habe unabhängige Experten mit der Simulation der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Beschlusses für die fachärztlichen Labore beauftragt. Auswertungen von aktuellen Abrechnungsdaten würden in der Folge nicht akzeptable Verwerfungen und je nach Labor ganz unterschiedliche Folgen aufzeigen.
Die Abwertungen seien willkürlich und es mangele ihnen an einer betriebswirtschaftlich kalkulierten Grundlage, also einer sachgerechten Bewertung der Frage, ob überhaupt wirtschaftliche Reserven für eine Absenkung der Kostenerstattungsbeträge vorhanden sind.
Die jetzt gültige Beschlussfassung des Bewertungsausschusses sei deshalb für die betroffenen Labore so nicht akzeptabel und die damit verbundenen Verwerfungen und Folgen, auch für Nichtlaborärzte, nicht mehr durch Prozessoptimierung oder weitere Kostenkontrolle auffangbar.
„Die beschlossene Absenkung der EBM-Vergütung gefährdet die flächendeckende labordiagnostische Patientenversorgung“, erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende des BÄMI, Ralf Ignatius. „Wenn uns jetzt auch noch die ohnehin nur sehr geringen Deckungsbeiträge zur Finanzierung nicht kostendeckend erbringbarer Leistungen genommen werden, können solche wichtigen Untersuchungen zunehmend nicht mehr erbracht werden.“
Auch seien die fachärztlichen Labore mit enormen Kostensteigerungen konfrontiert, die durch die Honorarverhandlungen in unzureichender Weise berücksichtigt würden, kritisiert der ALM-Vorsitzende Michael Müller. Die Kostensteigerungen würden sowohl notwendige Gehaltsanpassungen für die Mitarbeitenden umfassen als auch die Preiserhöhungen für IT und Logistik sowie für Gerätesysteme und Reagenzien zur Durchführung der Laboruntersuchungen.
„Es ist nicht fair, wenn die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie die nun endlich beschlossene Wiederanhebung der fachärztlichen Grundpauschale durch die Abwertungen ihrer Kernleistungen selbst bezahlen sollen, nachdem 2018 die Absenkung im Zuge der damaligen Laborreform beschlossen wurde“, betonte Müller.
Es wäre daher angemessen und sachgerecht, zunächst die aktuelle Beschlussfassung auszusetzen und den Beschluss zur Neufassung der Transportkosten nochmals um ein Jahr zu verlängern. Diese Zeit könne dann dazu genutzt werden, einerseits die Konsequenzen der Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung für die Honorarverteilung zu bearbeiten und danach eine Laborreform anzugehen.
„Als kleine Gruppe von vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten im fachärztlichen Labor, die gleichwohl eine diagnostisch zentrale Funktion für die Patientenversorgung und damit auch für die innerärztliche Gemeinschaft ausübt, sehen wir uns zwischen übergroße Mahlsteine geraten“, schreiben die beiden Verbände in ihrem Brief.
Sie würden deshalb befürchten, „den uns gegebenen Auftrag bei Umsetzung des zuvor Dargestellten nicht mehr in der gewohnten und für die Versorgung zuträglichen Form ausführen zu können“.
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