Ärzteschaft

Laborärzte wehren sich gegen Honorarminderung

  • Donnerstag, 18. April 2024
/stock_alexfamous, stock.adobe.com
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Berlin – Der Verband „Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM) wehrt sich gegen die Finanzierungsform bei neuen Kostenpauschalen für labormedizinische Leistungen, die ab kommenden Januar im Einheitlichen Be­wertungsmaßstab (EBM) eingeführt werden sollen.

Sie betreffen Pauschalen für Entnahmematerial wie Probengefäße und Abstrichbestecke sowie für die Soft­ware zur elektronischen Auftragserteilung. Der Verband kritisiert, dass die fachärztlichen Labore laut den Be­schlüssen des Bewertungsausschusses diese Leistungen vollständig aus ihrem eigenen Budget für die Labor­leistungen finanzieren müssen – also kein neues Geld in die Labormedizin fließe.

„Die neuen Pauschalen werden durch eine erhebliche Absenkung der Vergütung von medizinischen Laborleis­tungen zur Querfinanzierung ohne eine transparente Kalkulationsgrundlage oder Prüfung der Umsetzbarkeit eingeführt“, kritisiert der erste Vorsitzende des Verbandes, Michael Müller.

Vergessen werde zudem, dass die laborfachärztliche Grundpauschale zuletzt 2018 und die Transportkosten schon im Jahr 2008 erheblich abgewertet worden seien. Diese Mittel seien für „die richtige und längst über­fällige Korrektur beider Positionen wieder zurückzuführen“, forderte er.

Grundsätzlich begrüßt der Verband in dem Beschluss des Bewertungsausschusses die „erkennbaren positiven Aspekte“, welche sich durch die Finanzierung bisher kalkulatorisch nicht berücksichtigter Kosten ergäben und die damit einhergehende Wertschätzung der Leistungen der fachärztlichen Labore – die konkrete Finanzie­rung dieser Positionen sei aber inakzeptabel, weil die Labore sie letztlich aus eigener Tasche bezahlen müssten.

„Der Bewertungsausschuss hat bereits in vielen anderen Fällen die Sachgerechtigkeit und Erfordernis zu­sätzlicher Finanzmittel anerkannt und auch beschlossen. Daher fordern wir die Aufhebung des Beschlusses in der gegenwärtig vorliegenden Form“, so Müller.

hil

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