Länder: Reform der Approbationsordnung nur mit Bundesfinanzierung

Berlin – Die finanziellen Folgekosten einer Reform der ärztlichen Approbationsordnung können von den Bundesländern alleine nicht getragen werden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) setzte heute eine entsprechende Warnung ab. Der Tenor: Die beabsichtigte Novellierung und Modernisierung der ärztlichen Ausbildung könne nur mit einem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Finanzierungskonzept erfolgreich umgesetzt werden.
„Aus grundsätzlichen Erwägungen, insbesondere aber vor dem Hintergrund der sich derzeit noch verschärfenden finanziellen Rahmenbedingungen ist eine Finanzierung der bisher berechneten und immer noch streitigen Erfüllungsaufwände allein durch die Länder nicht möglich“, heißt es in einem Schreiben von Jakob von Weizsäcker (SPD), Finanz- und Wissenschaftsminister im Saarland, an Bundesgesundheitsminister und Parteikollegen Karl Lauterbach. Der Brief liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Der saarländische Minister, das Saarland hat aktuell die KMK-Präsidentschaft inne, verweist auf „eine Vielzahl von kritischen inhaltlichen Punkten“ des im Sommer 2023 vorgelegten Entwurfs. Zudem sei von der Wissenschaftsseite bereits insbesondere auf die Folgekosten der Umsetzung der Novelle hingewiesen worden, die – so der Entwurf der Novelle – in erster Linie von den für die akademische Ausbildung zuständigen Ländern getragen werden müssten.
Aus diesem Grund habe die Wissenschaftsseite den Bund schon mehrfach aufgefordert, einen „substantiellen finanziellen Beitrag zur Umsetzung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) zu leisten. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel drohe ein Studienplatzabbau in der Humanmedizin von 11 bis 16 Prozent – ohne Bundesbeteiligung lasse sich die Reform nicht umsetzen. Diese Einschätzung werde auch von der Finanzministerkonferenz geteilt.
Die Länder-Wissenschaftsseite könne eine Verabschiedung der Novelle der ÄApprO im Bundesrat nur empfehlen, wenn die Bundesseite eine substanzielle finanzielle Beteiligung an den Umsetzungskosten von Bundesseite zusichert, betonte von Weizsäcker in dem Schreiben. Man stehe bereit, die bisherige konstruktive Zusammenarbeit fortzuführen, um gemeinsam an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten.
Im Jahr 2017 hatte die damalige Bundesregierung die Reform des Medizinstudiums, den „Masterplan Medizinstudium 2020“, in die Wege geleitet. Ursprünglich war vorgesehen, die Reform bis 2020 umzusetzen – insbesondere die Diskussion um entstehenden Kosten sorgte beziehungsweise sorgt für massive Verzögerungen.
Jüngst forderte Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) Bundesregierung und Länder auf, die „Hinhaltetaktik auf Kosten der Patientenversorgung endlich zu beenden“.
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