Politik

Änderungen an Modellvorhaben zum Impfen in Apotheken geplant

  • Montag, 11. November 2019
/miss_mafalda, stock.adobe.com
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Berlin – Durch einen verpflichtenden Masern-Impf­schutz für Kinder in Gemeinschafts­ein­richtungen will die Bundesregierung die anstecken­de Virusinfektion bekämpfen. Ände­run­gen könnte es noch beim Modellvorhaben geben, das Impfungen in Apotheken vor­sieht.

Ein zwischen den Fraktionen der CDU/CSU und SPD abge­stimmter Änderungsantrag zum Entwurf des Masernschutzgesetzes sieht zwar weiter einen optionalen niedrig­schwelli­gen Zugang zu Impfungen im Rahmen von Modell­vorhaben vor. Die Grippeschutzim­pfung in Apotheken soll dem Änderungsantrag zufolge allerdings auf Erwachsene be­schränkt bleiben.

Grund sei, dass es sich bei Kindern und Jugendlichen mit einer Indi­ka­tion für die Grippe­schutzimpfung nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkom­mis­sion meist um chro­nisch kranke Kinder und Jugendliche handelt, die von Kinder- oder Hausärzten betreut und auch geimpft werden, hieß es. Darüber hinaus sollten nur volljährige Personen in Apotheken geimpft werden, die selbst in die Impfung einwilligen können.

Voraussetzung für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken soll zu­dem eine vorherige Schulung der Apotheker durch Ärzte sein. Die Schulungen sollen sicher­stellen, dass die Apotheker die Durchführung von Grippeschutz­impfungen be­herr­schen. Auch geeignete Räumlichkeiten in der Apotheke werden vorge­schrieben. Die Lauf­zeit der Modellvorhaben, die auch von der FDP-Fraktion gefordert werden, wird mit fünf Jahren angesetzt.

Bei den Modellvorhaben sollen Grippe­schutz­impfungen in Apotheken ausgewählter Regi­onen ermög­licht werden. Nach einem neuen geplanten Paragrafen (§ 132i), der in Artikel 2 des Ge­setzes eingefügt werden könnte, sollen die Krankenkassen oder deren Landes­verbände mit Apotheken auf Lan­desebene entsprechende Vorhaben vereinbaren können.

Das Ma­sernschutzgesetz aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das am kommenden Donnerstag im Bundestag beraten und beschlossen werden soll, soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Kern ist, dass für Kinder vor der Aufnahme in Kitas, Schulen und Kindertagespflege-Einrichtungen der Nachweis erbracht werden muss, dass die Kinder wirksam gegen Masern geimpft sind.

Auch Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal und Mitarbeiter in Gemeinschaftsein­richtungen müssen bis Ende Juli 2021 einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftsein­rich­tun­gen betreuten Kinder nicht impfen lassen so­wie nicht geimpfte Mitarbeiter in Ge­sund­heits- und Gemeinschaftseinrichtungen kann künftig ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Die deutsche Ärzteschaft steht den Maßnahmen grundsätzlich positiv gegenüber. Ein voll­ständiger Impfstatus sei „Teil und Voraussetzung einer professionellen Berufsauf­fassung und Ausdruck des dem Tätigkeitsfeld angemessenen Verantwortungsbe­wusst­seins“, heißt es in einem Beschluss des 122. Deutschen Ärztetages in Münster, der im Mai das geplante Masernschutzgesetz begrüßte.

Die Abgeordneten befürworteten auch, dass Fachärzte bei Impfungen künftig nicht an ihre Gebietsgrenzen gebunden sein sollen. Impfungen durch Apotheker lehnten sie je­doch ab. Auch Ende Oktober bei der Anhörung zum Masernschutzgesetz im Gesundheits­ausschuss im Bundestag hatten Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie mehrere Berufsverbände bekräftigt, dass das Impfen in ärztlicher Hand bleiben sollte. Die Kassen­ärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe verfasste dazu extra ein eigenes Positionspapier.

Ebenfalls abschließend beraten werden sollen am kommenden Donnerstag der Antrag der FDP „Impfquoten wirksam erhöhen – Infektionskrankheiten ausrotten“ sowie der An­trag der Grünen „Masern und andere Infektionskrankheiten jetzt eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“.

Die FDP-Fraktion spricht sich ferner für einen digitalen Impfausweis aus, mit dessen Hilfe jeder Bürger seinen Impfstatus jederzeit abrufen kann. Die Grünen fordern unter ande­rem, dass die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) dazu verpflichtet werden sollte, den digitalen Impfpass bis 2021 als Teil der elek­troni­schen Patientenakte (ePA) einzuführen.

ER

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