Landgericht Berlin weist Klage gegen KV-Vorstände ab
Berlin – Die wegen Untreue beschuldigten Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin müssen sich erst einmal nicht vor Gericht verantworten. In der Affäre um hohe Sonderzahlungen hat das Berliner Landgericht die Anklage gegen KV-Chefin Angelika Prehn, ihren Stellvertreter Uwe Kraffel und Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke abgewiesen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage des Ärzteblattes.
Das Landgericht habe zwar das objektive Vorliegen des Tatbestandes der Untreue bejaht, so Tobias Kaehne, Pressesprecher der Berliner Strafgerichte. Es gehe aber davon aus, dass sich der für eine Verurteilung erforderliche Vorsatz der Angeschuldigten nicht nachweisen lassen wird.
Denn die drei angeklagten Vorstände hätten nach Aktenlage anwaltlichen Rat eingeholt und seien dabei dahingehend informiert worden, dass ihr Vorgehen nicht rechtswidrig sei. Gegen die Nichtzulassung der Anklage ist seitens der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt worden, über die nun das Kammergericht Berlin in nächster Instanz entscheiden muss.
Gegen alle drei KV-Vorstände hatte die Staatsanwaltschaft Ende März Anklage wegen schwerer Untreue erhoben. Anlass für das Verfahren sind Übergangsgelder in Höhe von je rund 180.000 Euro, die sie jeweils nach Antritt ihrer zweiten Amtszeit erhalten haben.
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