Übergangsgeldaffäre: Berliner KV-Vorstand droht Abwahl
Berlin – In der Auseinandersetzung um die sogenannten Übergangsgelder für die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin drohen nun personelle Konsequenzen an der KV-Verwaltungsspitze. Gegen die drei Vorstände Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke wurde gestern in der KV-Vertreterversammlung (VV) ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet.
Von den 35 anwesenden Mitgliedern des Gremiums stimmten 21 (im Fall von Burkhard Bratzke 22) einem solchen Schritt zu. Ob es tatsächlich zu einer Abwahl kommt, kann der KV-Satzung zufolge erst in einer weiteren VV-Sitzung entschieden werden (voraussichtlich am 19. Februar kommenden Jahres). Die Hürde dafür ist vergleichsweise hoch. Für die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens reichte die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, für eine Abwahl ist hingegen mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Vertretersammlung ging ein Protest von rund 50 Ärzten voraus, die einen Rücktritt des gesamten KV-Vorstandes forderten.
Die neuerliche Auseinandersetzung um den seit 2011 schwelenden Konflikt wegen der widerrechtlichen Auszahlung von Übergangsgeldern nach Ende der ersten Amtsperiode des KV-Vorstandes geht unter anderem auf den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom November dieses Jahres zurück. Eine zunächst vom Landgericht Berlin nicht angenommene Klage gegen den KV-Vorstand sowie gegen den früheren VV-Chef Jochen Treisch wegen des Verdachts der Untreue hat das Kammergericht nach einer Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft nun doch zugelassen.
Das nunmehr eingeleitete förmliche Amtsenthebungsverfahren wurde vom Mitglied der KV-Vertreterversammlung Matthias Coordt mit einem erheblichen Glaubwürdigkeitsverlust der KV Berlin gegenüber ihren Mitgliedern und in der Öffentlichkeit begründet. Die anhaltend negativen Schlagzeilen im Zusammenhang mit der Übergangsgeldauseinandersetzung, die jüngste Entscheidung des Kammergerichts Berlin und das mangelnde Vertrauen von Teilen der Vertreterversammlung in den Vorstand dürften nicht länger negiert werden.
Die Debatte und die Abstimmungen über die Amtsenthebungsanträge fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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