Medizinische Fachangestellte erhalten ab April zwei Prozent mehr Gehalt

Berlin – Morgen tritt die zweite Stufe des im Augenblick gültigen Tarifvertrages für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Kraft. Er sieht eine Steigerung der Tarifgehälter um zwei Prozent vor. Berufsanfänger in der Tätigkeitsgruppe I verdienen damit bei einer Vollzeittätigkeit 1970,17 Euro brutto pro Monat. Die Spanne reicht bis 3882,62 Euro für eine Vollzeittätigkeit in der Tätigkeitsgruppe VI nach mindestens 17 Berufsjahren.
Die erste Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes des Verbandes medizinischer Fachberufe, Hannelore König, forderte die ärztlichen Arbeitgeber auf, MFA mindestens nach Tarif zu bezahlen. „Wir wissen, dass in vielen Arztpraxen aufschiebbare Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen zurückgestellt werden und damit Umsatzeinbußen verbunden sind. Hier steht den Arztpraxen ein Schutzschirm zur Verfügung“, sagte König.
Im „Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung trotz reduzierter Leistungsmenge im regulären Umfang aufrecht erhalten bleibt.
„Die Krankenkassen müssen also genauso viel Geld für die Versorgung der Patienten bereitstellen wie zu normalen Zeiten“, erläutert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung sei eine Fallzahlminderung in einem Umfang, die die Fortführung der Arztpraxis gefährden würde. Die Entscheidung darüber, wann eine solche Fallzahlminderung vorliegt, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen mit den Krankenkassen treffen.
Ärzte und Psychotherapeuten haben laut KBV zudem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für extrabudgetäre Leistungen wie Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Dafür muss allerdings der Gesamtumsatz ihrer Praxis um mindestens zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal sinken und die Fallzahl zurückgehen.
KBV-Vorstandschef Andreas Gassen kritisierte, neben sinkenden Fallzahlen führten auch abgebrochene oder reduzierte Behandlungen zu Umsatzrückgängen. Die Praxen hätten aufgrund der Corona-Pandemie alle Hände voll zu tun.
„Trotzdem wird ihr Umsatz sinken, weil sie bestimmte Leistungen aktuell einfach nicht abrechnen können, nicht zuletzt deshalb, weil sie ihre Patienten vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen wollen“, erläuterte der KBV-Vorstandsvorsitzende. Dies müsse der Gesetzgeber berücksichtigen, so Gassen.
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