Neue Konzepte zur Prävention und Aufarbeitung von Missbrauchsfällen

Berlin – Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung Sexuellen Kindesmissbrauchs hat einen Handlungsleitfaden für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Institutionen Anfang der Woche in Berlin vorgelegt. Mit dem Leitfaden soll Institutionen wie Kirchen, Sportvereine, Kindergärten aber auch andere private wie staatliche Einrichtungen geholfen werden, einen Aufarbeitungsprozess zu organisieren.
„Institutionen, die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch aufarbeiten wollen, wissen oft nicht, wie sie vorgehen sollen. Auch für heute erwachsene Betroffene, die Aufarbeitung einfordern und von Widerständen in Institutionen berichten, ist es wichtig, dass sie auf klare Kriterien zurückgreifen können“, erklärte die Vorsitzende der Kommission, Sabine Andersen.
Die Unabhängige Kommission wurde Anfang 2016 vom Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung in ihr Amt berufen und wird vom Bundesfamilienministerium finanziell gefördert.
Seit drei Jahren haben die sieben Mitglieder der Kommission mit rund 1.500 Betroffenen von sexuellem Missbrauch gesprochen oder deren schriftliche Berichte ausgewertet. Aus diesen Gesprächen sind nun die Handlungsempfehlungen auf 45 Seiten entstanden, teilte die Kommission mit.
„Damit wird es möglich, gegenüber Institutionen einzufordern, dass sie nicht planlos und willkürlich vorgehen, sondern sich an übergreifenden Kriterien orientieren“, erklärt Andersen weiter. Da in den vergangenen rund zehn Jahren besonders in Kirchengemeinden, Schulen oder anderen Einrichtungen Missbrauchsfälle bekannt wurden, sei strukturierte Aufklärung und Aufarbeitung wichtig.
Zur Auseinandersetzung verpflichtet
„Diese Einrichtungen sind dazu verpflichtet, sich mit ihrer Gewaltgeschichte auseinanderzusetzen und durch Aufarbeitung Verantwortung für die Vergangenheit ihrer Institution zu übernehmen“, sagt Anderen.
Bei der Vorstellung des Berichts nannte sie auch Beispiele von Aufklärungsversuchen, die nicht funktionieren würden – beispielsweise, wenn mögliche Täter weiter an entscheidenden Stellen in die Aufarbeitung einbezogen werden.
Andersen stellte auch klar, dass auch die verborgene Gewalt innerhalb einer Institution noch bis in die Gegenwart wirken könne, daher müssten Institutionen eine Haltung entwickeln, beim Verdacht auf Missbrauch auch wirklich aufklären zu wollen.
Konkrete Anleitung
Der Bericht, der sich als Leitfaden versteht, stellt die Voraussetzungen dar, nach denen eine Aufarbeitung ablaufen sollte: Dazu solle ein Aufarbeitungsteam beauftragt werden, dass mit mindestens zwei bis drei Personen besetzt ist, verschiedenen Professionen nachgeht und unabhängig von der Auftraggebenden Institution ist.
Die Kommission empfiehlt, dass das Gutachterteam und die Institution sich in einem Vertrag verpflichten, wie die Aufarbeitung ablaufen soll. Dazu zählen Zuständigkeiten, Zeitplanung sowie die Veröffentlichungsrechte des Aufklärungsteams oder auch das Recht auf Einsicht der Akten der Institution.
Auch sollte sich ein Aufklärungsteam das Recht auf Veröffentlichung eines Berichts zusichern lassen sowie die Finanzierung der Veröffentlichung. Generell sei die Finanzierung der Arbeit in einem Aufklärungsteam sowie dem dazugehörigen Beirat sehr wichtig: Hier müsse die Institution, die einen Missbrauchsfall klären wolle, die finanziellen Mittel bereit stellen. Dazu zählen die Einrichtung von unabhängigen Anlaufstellen für Betroffen, in denen diese sich auch treffen und austauschen könnten.
Um deutlich stärker als bisher gegen sexualisierte Gewalttaten vorgehen zu können, hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) Anfang der Woche einen „Nationalen Rat“ zum Kampf gegen sexuelle Gewalt eingerichtet, an dem 40 Wissenschaftler, Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden sowie Betroffene beteiligt sind.
Dieser Rat soll Vorschläge erarbeiten, wie Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können. Bis zum Sommer 2021 will Giffey wirksamere Schutzmaßnahmen und eine bessere Koordination von Jugendamt, Polizei und Ärzten im Notfall erreichen.
Ebenso sollen „schonendere“ Gerichtsverfahren entwickelt werden, damit Kinder und Jugendliche bei ihrer Aussage nicht „retraumatisiert werden“, sagte Giffey. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, erhofft sich einen „spürbaren Rückgang der Missbrauchsfälle“. Nach Schätzungen seien aktuell ein bis zwei Kinder jeder Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen. „Dieses Ausmaß darf nicht länger hingenommen werden“, sagt er.
Trotz der Skandale und Enthüllungen rund um Kindesmissbrauch in den vergangenen Jahren sei die Zahl der Fälle nicht zurückgegangen. Beispielsweise im Bereich der Kinderpornografie seien die Zahl der Opfer innerhalb der vergangenen fünf Jahre sogar deutlich gestiegen.
Laut polizeilicher Kriminalstatistik steigt die Zahl der missbrauchten Kinder im Jahr 2018 um sechs Prozentpunkte. Insgesamt waren 14.500 Kinder betroffen. Auch wenn es eine Aufklärungsquote von 80 Prozent gebe, wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, da die Täter oftmals aus dem sozialen Umfeld der Kinder stammen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: