Zahl der Kinderpornografiefälle deutlich gestiegen

Berlin – Im vergangenen Jahr wurden 112 Kinder getötet und damit weniger als im Jahr zuvor (136). Der überwiegende Teil der Opfer (93) war jünger als sechs Jahre. Das geht aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. „Diese Zahlen zeigen aber nur das Hellfeld – viele Taten bleiben unentdeckt“, betonte Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), vor der Presse.
Die Zahl der Misshandlungen von Kindern ist der PKS zufolge auf 4.055 Opfer (2018: 4.129) leicht gesunken, bleibt aber auf dem Niveau der Vorjahre. Auch bei der sexuellen Gewalt gegen Kinder bewegen sich die Opferzahlen seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau: 2019 stieg die Zahl der betroffenen Kinder um 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 15.936 Fälle (2018: 14.606). „Das bedeutet, dass 2019 jeden Tag durchschnittlich 43 Kinder Opfer von sexueller Gewalt wurden“, sagte Münch.
„Diese zahlenmäßigen Anstiege setzen sich bei der Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie fort. Hinter jedem im Internet eingestellten Material steht der reale Missbrauch eines Kindes“, so der BKA-Präsident. 2019 wurden 12.262 Fälle (2018: 7.449) von der PKA. Das entspricht einem Zuwachs um 65 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Internet werde der Missbrauch zudem grenzenlos und dauerhaft fortgesetzt, betonte Münch.
Auch Anstieg der Fälle von Cybergrooming
Gestiegen sind der PKS zufolge 2019 auch die Fälle das „strafbaren Einwirkens auf Kinder mit technologischen Mitteln, und zwar auf 3.264 im Vergleich zu 2.439 Fällen im Vorjahr. „Einen Großteil dieser Fälle macht seit einigen Jahren das sogenannte Cybergrooming aus“, erläuterte Münch. Dabei werden Kinder über das Internet gezielt zur Anbahnung sexueller Interaktionen angesprochen.
„Der Anstieg der Fälle von Kinderpornografie und Cybergrooming ist dramatisch“, sagte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig. „Ich habe bereits im Januar darüber geklagt, dass Kinder nicht genügend vor sexueller Gewalt geschützt werden. Es herrscht immer noch ein ohrenbetäubendes Schweigen, das uns bei dem Thema in Politik und Gesellschaft entgegenschlägt.“
Anstieg von Gewalt in Familien durch Coronakrise befürchtet
Der UBSKM befürchtet ein Ansteigen von Gewalt in Familien während der Coronapandemie durch die häusliche Isolation. Zwar sei insgesamt die Inanspruchnahme der Hotlines für Betroffene und Angehörige nur leicht. Der Grund dafür: „Solange Kinder, und auch Frauen, mit den Tätern in einer Wohnung leben, melden sie sich nicht beziehungsweise erst später“, so Rörig.
Kindern und Jugendlichen steht beispielsweise die „Nummer gegen Kummer“ (116111, www.nummergegenkummer.de), ein bundesweites Beratungsangebot, zur Verfügung. Der UBSKM hatte aufgrund der Coronakrise zusätzlich ein weiteres Beratungsangebot ins Leben gerufen (www-kein-kind-alleine-lassen.de).
Darüber hinaus befürchtet der UBSKM, dass aufgrund der Coronapandemie das Thema Kinderschutz „auf der Prioritätenliste nach unten rutschen wird“. Man habe gesehen, was ein starker politischer Wille bewirken könne. „Wenn nur ein Bruchteil davon für den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern aufgewendet würde, wären wir schon sehr weit“, sagte Rörig.
Deutlich mehr Tatverdächtige sind unter 14 Jahren
Der Präsident des Bundeskriminalamtes wies weiter darauf hin, dass ein steigender Anteil von Tatverdächtigen unter 14 Jahren zu verzeichnen ist: In Bezug auf Kinderpornografie waren 12 Prozent der Tatverdächtigen 2019 unter 14 Jahren (2018: 8 Prozent); 23 Prozent waren zwischen 14 und 18 Jahren (2018: 13 Prozent).
„Diese Kinder und Jugendlichen haben auf dem Weg der Entwicklung einer eigenen sexuellen Identität Grenzen überschritten, die sie nicht überschreiten hätten dürfen“, sagte Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe. Hier ginge es weniger um Strafe als um frühzeitige Prävention. Notwendig sei auch mehr spezifische Forschung zu dieser Tätergruppe.
Ärztlicher Informationsaustausch bei Verdachtsfällen
Der Kinder- und Jugendarzt und Vorsitzende des Vereins RISKID, Ralf Kownatzki, wies darauf hin, dass Ärzte aufgrund der Rechtslage nicht genügend zum Kinderschutz beitragen könnten. „Der Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung zwischen niedergelassenen Ärzten wird durch die aktuelle Gesetzeslage und Beschränkungen durch den Datenschutz behindert“, sagte Kownatzki.
Ärzte sollten sich seiner Ansicht nach interkollegial austauschen können, ohne die Eltern informieren zu müssen. „Das Recht der Kinder auf Leben ist wichtiger.“ Wegen der Möglichkeit des Doktor-Hoppings hätten Ärzte aktuell aber oftmals nicht die Möglichkeit, Kinder zu schützen.
RISKID ist eine Informationsplattform über die behandelnde Ärzte kommunizieren und sich Befunde und Diagnosen im Rahmen einer virtuellen Fallkonferenz mitteilen können.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: