Neue Weiterbildungsordnung in Niedersachsen ab Juli 2020

Hannover – In Niedersachsen gilt ab Juli kommenden Jahres eine neue Weiterbildungsordnung. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen hat diese am vergangenen Wochenende beschlossen. „Mit dieser neuen Ordnung ebnen wir den Weg für eine moderne und zukunftsgerichtete ärztliche Weiterbildung“, sagte die Vizepräsidentin der Kammer, Marion Charlotte Renneberg, auf dem Treffen.
Die neue niedersächsische Weiterbildungsordnung orientiert sich in den meisten Fällen an der neuen Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Eine niedersächsische Besonderheit ist, dass Ärzte, die in ihrem Fachgebiet weiterbilden möchten, an sogenannten Train-the-Trainer-Seminaren teilnehmen müssen.
„Die Teilnahme an derartigen Seminaren erhöht die Ausbildungskompetenz der weiterbildenden Kollegen“, sagte Gisbert Voigt aus dem Vorstand der Kammer. Er hat die Novellierung der Weiterbildungsordnung auf Landes- und auf Bundesebene begleitet. In den Train-the-Trainer-Seminaren würden auch die geänderten Anforderungen durch die neue Weiterbildungsordnung vermittelt, betonte er.
Die Weiterbildungsordnung ist laut dem Vorstand der Kammer ein lernendes System. So sollen 2020 neue Zusatz-Weiterbildungen hinzukommen wie „Forensisch-psychiatrische Begutachtung“ und „Ophthalmologische Operationen“.
Ärzte in Niedersachsen sollen noch bis zum Jahr 2030 die zusätzlichen Weiterbildungen „Genetische Beratung, fachgebunden“, Genetische Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung“, „Labordiagnostik, fachgebunden“ und „Röntgendiagnostik der Mamma“ erwerben können. Die Weiterbildung „Homöopathie“ hingegen wurde nicht wieder aufgenommen.
„Erst wenn wir im Alltag mit der neuen Weiterbildungsordnung arbeiten, wird sich herausstellen, ob alle Inhalte und Reglungen praktikabel sind. Es ist gut möglich, dass wir im Laufe unserer praktischen Erfahrungen noch weitere Anpassungen vornehmen müssen“, sagte Voigt.
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