Ärzteschaft

Neue Weiterbildungs­ordnung in Niedersachsen ab Juli 2020

  • Montag, 2. Dezember 2019
/Africa Studio, stock.adobe.com
/Africa Studio, stockadobecom

Hannover – In Niedersachsen gilt ab Juli kommenden Jahres eine neue Weiterbildungs­ordnung. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen hat diese am ver­gangenen Wochenende beschlossen. „Mit dieser neuen Ordnung ebnen wir den Weg für eine moderne und zukunftsgerichtete ärztliche Weiterbildung“, sagte die Vizepräsidentin der Kammer, Marion Charlotte Renneberg, auf dem Treffen.

Die neue niedersächsische Weiterbildungsordnung orientiert sich in den meisten Fällen an der neuen Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Eine nieder­säch­sische Besonderheit ist, dass Ärzte, die in ihrem Fachgebiet weiterbilden möchten, an sogenannten Train-the-Trainer-Seminaren teilnehmen müssen.

„Die Teilnahme an derartigen Seminaren erhöht die Ausbildungskompetenz der weiter­bil­denden Kollegen“, sagte Gisbert Voigt aus dem Vorstand der Kammer. Er hat die Novellie­rung der Weiterbildungsordnung auf Landes- und auf Bundesebene begleitet. In den Train-the-Trainer-Seminaren würden auch die geänderten Anforderungen durch die neue Weiterbildungsordnung vermittelt, betonte er.

Die Weiterbildungsordnung ist laut dem Vorstand der Kammer ein lernendes System. So sollen 2020 neue Zusatz-Weiterbildungen hinzukommen wie „Forensisch-psychiatrische Begutachtung“ und „Ophthalmologische Operationen“.

Ärzte in Niedersachsen sollen noch bis zum Jahr 2030 die zusätzlichen Weiterbildungen „Genetische Beratung, fachgebunden“, Genetische Beratung im Kontext der vorgeburtli­chen Risikoabklärung“, „Labordiagnostik, fachgebunden“ und „Röntgendiagnostik der Mamma“ erwerben können. Die Weiterbildung „Homöopathie“ hingegen wurde nicht wieder aufgenommen.

„Erst wenn wir im Alltag mit der neuen Weiterbildungsordnung arbeiten, wird sich he­raus­stellen, ob alle Inhalte und Reglungen praktikabel sind. Es ist gut möglich, dass wir im Laufe unserer praktischen Erfahrungen noch weitere Anpassungen vornehmen müssen“, sagte Voigt.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung