Reform der Notfallversorgung soll Ressourcen schonen und zu besserer Versorgung führen

Berlin – Der Bundestag beriet in der Nacht von gestern zu heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung. Nach der Aussprache wurde der Entwurf zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen – federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, man gehe mit diesem Gesetz notwendige Strukturreformen an. Mit der Notfallreform schaffe man „klare Strukturen“ im Rettungsdienst, in der ambulanten Notfallversorgung und in den Notaufnahmen. Ziel sei eine „flächendeckende, integrierte und vernetzte Akut- und Notfallversorgung bei der ambulante und stationäre Strukturen nahtlos ineinandergreifen“.
Man wolle außerdem dafür sorgen, dass Patienten in die jeweils geeignete Versorgungsebene geleitet werden, so Warken weiter. Dies solle sowohl Ressourcen schonen als auch zu „besseren, bedarfsgerechteren“ Behandlungen führen.
Janosch Dahmen (Grüne) kritisierte, der Entwurf werde ausgerechnet in einer Woche in den Bundestag eingebracht, in der sich die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz anschicke, „die Notfallversorgung in den finanziellen Würgegriff zu nehmen“. Die Strukturreform sei „bitternötig“, der bevorstehende „Kürzungskahlschlag“ bringe die dafür benötigten Versorgungsbereiche aber in existenzielle finanzielle Nöte – dies sei widersinnig.
„Die Notfallversorgung schreit um Hilfe“, warnte Stella Merendino (Linke). Auch die verwies darauf, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz das System massiv zusätzlich belaste. Man könne nicht mit einer Reform neue Aufgaben schaffen und mit der anderen „kürzen was das Zeug hält“. „Es reicht nicht, Patienten besser zu steuern, wenn am Ende die passende Versorgung fehlt.“
CSU-Politiker Hans Theiss verteidigte die geplante Reform. Er warf der Opposition „billige Theatralik“ vor. Man packe jetzt „mit Nachdruck“ die notwendige Neustrukturierung an und stelle so die Akut- und Notfallversorgung „zu jeder Tages- und Nachtzeit“ sicher.
Das Gesetz sieht vor, die Notfallversorgung umzustrukturieren und so Patienten in Akut- und Notfällen effektiver zu versorgen. Insbesondere sollen die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abgestimmt werden.
Dazu sollen künftig digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) an Kliniken eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die gegebenenfalls notwendige Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen – außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus.
Anpassungen soll es auch bei der 116117 geben. Die Plattform der Vertragsärzte soll in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle unterteilt werden, wobei die Akutleitstelle ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen soll. Ebenfalls vorgesehen ist, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern.
Die vorgesehene Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (von 2027 bis 2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärte dazu, die Reform werde die Notfallversorgung für Patienten deutlich verbessern. „Mit stärker vernetzten Strukturen erhalten Menschen künftig noch schneller genau die Hilfe, die sie brauchen.“
Kritisch äußerten sich zahlreiche ärztliche Verbände sowie wissenschaftliche Fachgesellschaften. Unter anderem warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Entwurf strotze „von ministeriellen Wunschfantasien, die allesamt an der Versorgungsrealität scheitern werden“. Ein Systemausbau sei ohne tragfähige Strukturfinanzierung, Kompetenzzuweisung und realistischen Zeithorizont nicht möglich.
In einer aktualisierten Stellungnahme der KBV heißt es, der vorliegende Entwurf verschlechtere in Verbindung mit dem GKV-Sparpaket die Bedingungen für die Etablierung eines zielgerichteten, wirtschaftlichen Versorgungsangebots für unvorhergesehene Inanspruchnahmen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) würden im Ergebnis zusätzlich zu den erheblichen Einsparungen aus dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit weiteren Aufwendungen konfrontiert, die aus den Verwaltungskosten der Vertragsärzte zu leisten sind und die Vertragsärzte zusätzlich belasten. Man lehne schon aus diesem Grund den vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung in großen Teilen ab.
Zudem werde der vorgelegte Entwurf mit seinen „Abgrenzungsproblemen“ und dem geplanten „von der Regelversorgung losgelösten Parallelsystem“ kaum dazu beitragen, das formulierte Ziel – insbesondere der Entlastung der Notaufnahmen – zu erreichen.
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