Politik

Pauschale für Telematik­infrastruktur soll ab Juli bei den Ärzten ankommen

  • Montag, 17. April 2023
/antoniofrancois, stock.adobe.com
/antoniofrancois, stock.adobe.com

Berlin – Die neue monatliche Pauschale, die Vertragsärzte für Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruk­tur (TI) erhalten, soll zum 1. Juli dieses Jahres bei den Vertragsärzten ankommen. Das hat das Bundesministe­rium für Gesundheit (BMG) auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes betont.

In der ersten Aprilwoche waren die Gespräche über die Höhe der Pauschale zwischen Kassenärztlicher Bun­des­vereini­gung (KBV) und GKV-Spitzenverband von den Vertragsärzten für gescheitert erklärt worden. Die Frist für ein Ergebnis läuft Ende April aus.

Kommt eine Vereinbarung bis dahin nicht oder nicht vollständig zustande, entscheidet das BMG über die Höhe der Pauschale. Dafür hat es zwei Monaten Zeit – spätestens zum 30. Juni dieses Jahres. Das Ministerium werde fristgerecht entscheiden und dabei die Vereinbarungspartner einbinden, sagte ein BMG-Sprecher jetzt.

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer würden dann ab dem 1. Juli 2023 die monatliche TI-Pauschale von den Krankenkassen erhalten. Wie hoch die Pauschale am Ende ausfallen soll, ist unklar.

Das BMG hatte kürzlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion betont, dass sich die bishe­ri­ge Finanzierung für die Ausstattung und den Betrieb der Komponenten und Dienste der TI aus Sicht der Bun­desregierung „nicht bewährt“ habe.

„Marktmechanismen konnten sich so nicht hinreichend entfalten“, heißt es darin. Mit dem Krankenhauspflege­entlastungsgesetz sei daher die Umstellung auf Zahlung einer monatlichen TI-Pauschale an die an der ver­tragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2023 vorgesehen worden.

Dadurch würde für die Leistungserbringer ein Anreiz geschaffen, die Produkte beim wirtschaftlichsten Anbie­ter zu erwerben. Auf Seiten der Hersteller und Anbieter wiederum entstehe so ein Anreiz, im Wettbewerb zu beste­hen. Dies wiederum schaffe Innovationsanreize, die sowohl Effizienzgewinne als auch Produktoptimie­rungen befördern.

Die KBV hatte sich Anfang April mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gewandt. Die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner hatten darin betont, dass „einseitige kostenseitige Belastungen der Praxen“ das Gegenteil von dem seien, was benötigt werde, um die für das Fortschreiten der Digitalisierung notwendigen materiellen Voraussetzungen schaffen.

Bereits das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hätten zu Belas­tun­gen der Praxisabläufe und der Versorgung geführt „und somit die Wahrnehmung der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen erheblich beschädigt“. Deshalb bedürfe es „eindeutiger und klarer Regelungen“, die sicherstellen, dass die finanziellen Mehrbelastungen vollständig ausgeglichen würden.

Die KBV warnt davor, das Restvertrauen der Niedergelassenen zu verspielen. Im Sinne der Akzeptanz sei es „unabdingbar, dass nicht nur technisch, sondern auch finanziell Lösungen geschaffen werden, die für nieder­gelassene Ärzte und Psychotherapeuten tragbar sind“, sagte Steiner.

Auch in die Industrie setzen KBV und KZBV kein Vertrauen. Ihre Vorstände zeigen sich skeptisch, dass sich die Anbieter bei ihrer Preisbildung an von der Selbstverwaltung vereinbarte Pauschalen halten. „Dass Anbieter von IT-Systemen im Gesundheitswesen aufgrund von pauschalen Kostenerstattungsgrenzen ihre Preise auf die Erstattungsbeträge absenken, sei „realistisch nicht zu erwarten“.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung