Vermischtes

Pflegeberatung: Checkliste für Pflegebedürftige und Angehörige

  • Mittwoch, 19. April 2017
Uploaded: 19.04.2017 16:36:57 by maybaum
/tibanna79, stock.adobe.com

Berlin – Das Beratungsangebot für Pflegebedürftige ist oft unübersichtlich. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat daher eine Checkliste für Pflegebedürftige und An­ge­hörige mit den zehn wichtigsten Merkmalen guter Beratung erstellt. Auch Ärzte können sie für ihre Praxis nutzen.

Pflegebedürftige und Angehörige haben einen Anspruch auf kostenlose professionelle Pflegeberatung. Pflegegeldempfänger sind sogar verpflichtet, regelmäßige Beratungs­be­suche in Anspruch zu nehmen. Sie soll dabei helfen, die Pflege bestmöglich zu organisie­ren. Aber laut einer repräsentativen Studie des ZQP kennen die Pflegebe­dürftigen oder ihre Angehörigen die Beratungsstellen oft nicht. Zudem ist die Beratungslandschaft un­übersichtlich: Mehr als 4.500 nicht kommerzielle Angebote hat das ZQP im Bundesgebiet recherchiert.

Angebot regional sehr verschieden

„Das Beratungsangebot zur Pflege ist regional sehr unterschiedlich. Anforderungen an Beratungsleistungen waren zudem bisher nur vage formuliert. Für Beratungssuchende ist die Qualität daher auch nur sehr schwer selbst einzuschätzen“, erläuterte Ralf Suhr, Vorstandvorsitzender des ZQP.

Die neue Checkliste beruht auf einem im vergangenen Jahr vorgelegten „Qualitätsrah­men für Beratung in der Pflege“. Das ZQP hat diesen gemeinsam mit Wissenschaftlern, Vertretern von Bundesministerien, Verbrauchervertretern, Pflegekassen, Leistungser­brin­­gern und Vertretern der Pflegeberufe erarbeitet. „Hohe Beratungsqualität ist ein zen­traler Beitrag zu guter Pflege. Deswegen bieten wir an, unsere kostenlose Checkliste als Orientierungshilfe im Beratungsdschungel zu nutzen“, so Suhr.

Laut der Checkliste sollte der Berater selbst Pflegefachkraft, Sozialarbeiter oder Sozial­versicherungsfachangestellter mit einer Weiterbildung für die Beratung sein. „Er kennt sich mit den Unterstützungsstrukturen vor Ort aus, verfügt über Kontakte und nutzt sie“, heißt es unter Punkt eins der Liste. Die Beratung sollte sich nach der individuellen Situ­ation des Pflegebedürftigen richten und die Beratungsziele mit dem Ratsuchenden abge­stimmt werden.

Der Ansprechpartner sollte von sich aus zentrale Themen ansprechen, wie die familiäre Situation, Finanzierung der Pflege, pflegepraktische Fragen und Mög­lich­keiten zur Entlastung pflegender Angehöriger. Zudem sollte die Beratung, wenn nötig, zeitnah – etwa 48 Stunden nach Anfrage – erfolgen.

Unterstützung bei der Pflegeberatung bietet in Nordrhein-Westfalen (NRW) jetzt auch ein neues „Kompetenznetzwerk Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW“ an. Die Mitarbeitenden des Netzes übernehmen eine Lotsenfunktion und weisen Ratsuchen­de auf Beratungsmöglichkeiten vor Ort hin. Gemeinsam mit den Landes­verbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung unterstützt das Ge­sund­heitsministerium in NRW das Projekt mit insgesamt 3,2 Millionen Euro über einen Zeitraum von rund zwei Jahren.

hil

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