Politik

Pflegepersonalunter­grenzen für drei weitere Abteilungen im Krankenhaus

  • Montag, 24. Oktober 2022

Berlin – In der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie gelten künftig Personaluntergren­zen. Das geht aus einer neuen Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervor.

Das Mi­nisterium hat die Grenzen über den Weg einer Ersatzvornahme festgelegt, weil sich der GKV-Spitzen­ver­band und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht auf Grenzen verständigen konnten.

Erstmals geregelt werden damit die Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Hals-Na­sen-Ohren Heil­kunde, Rheumatologie und Urologie. Die Neuregelung greift ab dem 1. Januar 2023.

Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Urologie in der Tagschicht eine Be­treuungsquote von zehn Patienten zu einer Pflegekraft, in der Nachtschicht soll es eine Quote von 22 zu eins geben. In der Rheumatologie wird die Quote auf 13 zu eins (Tagschicht) und 30 zu eins (Nachtschicht) gelegt.

Die Verordnung legt auch fest, welche Grenzwerte zwischen Pflegehilfskräften und der Gesamtzahl der Pfle­gekräfte in Krankenhäusern nicht unterschritten werden dürfen. Für die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheu­matologie und Urologie sollen es in der Tagschicht zehn, in der Nachtschicht fünf Prozent sein.

Die Pflegepersonaluntergrenzen gelten der Verordnung zufolge nur dann nicht, wenn der G-BA konkrete Vor­ga­ben für das Verhältnis von Patienten zur Pflegekraft festgelegt hat.

Die Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen stützt sich nach Angaben des Ministeriums auf Verhältnis­zahlen, die auf Datenauswertungen des Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zurückgehen.

Mit der Einführung dieser neuen Bereiche sind nach Berechnungen des InEK rund 90 Prozent aller Kranken­hausfälle von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt.

Untergrenzen für Pflegekräfte gibt es bereits einer ganzen Reihe von Bereichen: In der Intensivmedizin und pädia­tri­schen Intensivmedizin, Geriatrie, Allgemeinen Chirurgie und Unfallchirurgie, Inneren Medizin und Kardiolo­gie, Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation und Pädiatrie.

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