Apotheker sollen dauerhaft Corona-Schutzimpfungen verabreichen können

Berlin – Apotheken sollen dauerhaft in die Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus einbezogen werden. Laut einem entsprechenden Änderungsantrag sollen Apothekerinnen und Apotheker dafür regelhaft eine ärztliche Schulung vorweisen.
„Durch die Änderungen werden zusätzlich zu Ärztinnen und Ärzten Apothekerinnen und Apotheker dauerhaft auch zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigt, soweit sie erfolgreich ärztlich geschult sind und sie für eine öffentliche Apotheke Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen“, heißt es in einem Änderungsantrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Der Änderungsantrag soll teil des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften werden.
Mit dem dauerhaften Einbeziehen von Apothekerinnen und Apothekern soll ein „weiterer, niedrigschwelliger Zugang für die Bevölkerung zu dieser Schutzimpfung dauerhaft ermöglicht“ werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Nach der ärztlichen Schulung, dessen Curriculum zwischen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer abgestimmt werden soll, sollen Apothekerinnen und Apotheker die Schutzimpfungen bei Personen, die über zwölf Jahre sind, vornehmen dürfen.
In einem zweiten Änderungsantrag, der ebenfalls dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, werden die finanziellen Modalitäten sowie die Logistik für den Großhandel für das erste Quartal 2023 geregelt. Demnach bekommen Apotheken für den Aufwand, Beschaffung und Abgabe von Impfstoff je abgegebener Durchstechflasche 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Pharmazeutische Großhändler, die auch Arztpraxen beliefern, erhalten für ihre Leistungen im Bereich der Logistik 7,45 Euro je abgegebene Durchstechflasche. Finanziert wird der Impfstoff durch den Bund.
Erwartet wird, dass in dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften auch die Regelungen für die ärztlichen Honorare sowie Abläufe in den Arztpraxen enthalten sind. Dieser Antrag liegt bis Redaktionsschluss allerdings noch nicht vor.
In der vergangenen Woche hatte es Unklarheiten über die Zukunft der Impf-Verordnung gegeben. Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll im ersten Quartal 2023 eine Übergangsregelung für die Impfung entwickelt werden, damit ab dem 8. April 2023 die Impfungen vollständig in der Regelversorgung in den Arztpraxen stattfinden können.
Aus der Ärzteschaft wurde Kritik geäußert, falls die derzeit geltende Impfverordnung zum Jahresende ausläuft, ohne eine Übergangslösung zu finden.
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