Politik

Lauterbach will Honorare und Struktur der Apotheken reformieren

  • Donnerstag, 21. Dezember 2023
/nmann77, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will das Honorar der Apotheken anpassen und umverteilen sowie Änderungen der Apothekenstruktur erreichen. Entsprechende Eckpunkte aus dem Ministerium liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor. Die angepeilten Änderungen sollen die Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum sichern sowie dem weiter anwachsenden Fachkräftemangel entgegentreten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll Anfang 2024 vorliegen.

Im September gab es bereits erste Eckpunkte zur Reformierung der Apothekenlandschaft, diese sind nun unter anderem aufgrund von Protesten der Apothekerschaft etwas abgeändert worden. So soll es demnach doch keine Apothekenfilialen ohne Rezeptur oder Notdienste geben. Die Apotheker nannten diese „Apotheke light“.

Das BMG will insbesondere die Telepharmazie ausbauen. Damit sollen künftig „erfahrene PTA“ (pharmazeutisch-technische Assistenten) die Arzneimittelabgabe übernehmen dürfen, auch wenn kein approbierter Apotheker oder keine approbierte Apothekerin vor Ort ist. Diese sollen über telepharmazeutische Beratungsmöglichkeiten hinzugezogen werden können. „Dabei bleiben die Herstellung parenteraler Arzneimittel, das Impfen und die Abgabe von Betäubungsmittel an die persönliche Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers gebunden“, heißt es in dem Papier.

Auf diese Weise werde den Apotheken ein wirtschaftlicher und flexibler Personaleinsatz ermöglicht, ohne dass Abstriche in der pharmazeutischen Qualität und bei der Patientensicherheit erfolgen, argumentiert das Ministerium. Die Apothekerschaft sieht dies jedoch gänzlich anders und pocht auf die notwendige Anwesenheit von approbierten Apothekerinnen und Apothekern. Insbesondere die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert seit Wochen die Abkehr der geplanten „Scheinapotheken“ sowie eine Honorarerhöhung für die Apotheken.

Apotheken sollen dem Eckpunktepapier künftig weitere neue Aufgaben in der Versorgung erhalten. Seit einiger Zeit dürfen sie bereits gegen bestimmte Krankheiten impfen und pharmazeutische Dienstleistungen vornehmen. Nun sollen die Apotheken „verstärkt in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden, etwa durch die Etablierung neuer pharmazeutische Dienstleistungen oder eine stärkere Ein-beziehung in entsprechende Check-up-Untersuchungen.“

Mehr Geld für Notdienste

Das Papier sieht außerdem eine andere Verteilung des Honorars für Apothekerinnen und Apotheker vor. Notdienste sollen künftig besser honoriert werden. Packungsbezogene Zuschläge zur Vergütung von Notdiensten sollen um rund 30 Prozent von 21 auf 28 Cent pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erhöht werden. Damit sollen Apotheken für jeden Notdienst künftig eine Pauschale in Höhe von rund 550 Euro erhalten. Im dritten Quartal 2023 lag dieser Wert bei 415,69 Euro.

Ab dem 1. Februar 2025 soll allerdings der erhöhte Apothekenabschlag, der derzeit befristet bei zwei Euro je Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels liegt, wieder auf 1,77 Euro absinken.

Außerdem soll der prozentuale Zuschlag von aktuell drei Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis je Packung schrittweise ab 2025 erst auf 2,5 Prozent und dann auf zwei Prozent (ab 2026) abgesenkt werden. „Auf diese Weise wird die ungleichmäßige Verteilung der Packungshonorare zwischen den Apotheken aufgrund stark angestiegener Arzneimittelpreise in einigen Arzneimittelsegmenten ausgeglichen, während eine Kostendeckung für preisbezogene Kosten weiterhin erhalten bleibt“, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Apotheken sollen zudem künftig von unnötiger Bürokratie entlastet werden, etwa durch die Vorhaltung bestimmter Materialien in digitaler Form oder den Entfall von bestimmten Dokumentationsanforderungen. Zudem sollen sie Öffnungszeiten flexibel handhaben dürfen, um diese an Personalressourcen und Bedürfnisse vor Ort anzupassen. Die Leitung einer Filiale soll zudem künftig auch unter zwei Apothekerinnen und Apothekern aufgeteilt werden können.

Um dem Fachkräftemangel etwas abzumildern, sollen künftig auch Apothekerinnen und Apotheker, die außerhalb Deutschlands ihre Prüfung bestanden haben Apotheken neu gründen dürfen. Bislang dürfen sie nur bestehende Apotheken übernehmen.

Zuletzt ist im Juli das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz in Kraft getreten. Damit sollten Maßnahmen gegen knappe oder sogar fehlende Arzneimittel eingeführt werden. Beispielsweise wurde verstetigt, dass Apotheken auch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben dürfen, wenn das ursprünglich benötigte Medikament nicht verfügbar ist. Für die Apotheken wurden mit dem Gesetz außerdem Kostenrisiken aufgrund geänderter Retaxierungsmöglichkeiten der Krankenkassen deutlich eingeschränkt.

cmk

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