GKV-Spitzenverband fordert engere Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Kliniken

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser aufgefordert, enger und effizienter zusammenzuarbeiten. „Es kann nicht sein, dass die Menschen deswegen nicht optimal versorgt werden, weil es Sektorengrenzen gibt“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Sie sieht eine künftige Regierungskoalition im Bund in der Pflicht. „Ich glaube, dass es die Versicherten oder Patienten nicht interessieren muss, ob sie jetzt in diesem oder in jenem Sektor behandelt werden“, betonte Pfeiffer.
Eines der derzeit strittig diskutierten Themen ist die Notfallversorgung von Patienten. Obgleich es schon einzelne Ansätze etwa im Versorgungsstärkungsgesetz und im Krankenhausstrukturgesetz gebe, werde dies ein Thema für die Zukunft werden, sagte Pfeiffer. Sogenannte Portalpraxen seien eine Form der Ausgestaltung dieses Zwischenbereichs zwischen ambulant und stationär.
Pfeiffer forderte eine umfassende Überprüfung der derzeitigen Strukturen der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Es gebe „fast zwei Dutzend verschiedene Rechtsgrundlagen und Finanzierungssysteme für ambulante Behandlungen an Kliniken, die alle im Laufe der Jahre unabhängig voneinander aus einer tatsächlichen oder vermeintlichen Notwendigkeit heraus entstanden sind“, sagte sie.
Sie nannte unter anderem psychiatrische oder geriatrische Institutsambulanzen, ambulantes Operieren oder Hochschulambulanzen. „Es ist aber insgesamt kein strukturiertes schlüssiges System.“ Das Bestehende sollte deshalb grundlegend neu strukturiert werden, forderte sie. „Es muss jedenfalls nicht zwingend etwas Neues kommen, das wieder viel Geld kostet.“
Unterdessen hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, eine faire Vergütung bei der Notfallversorgung gefordert. „Es ist unanständig, wenn Krankenhäuser nur 32 Euro bekommen für eine Notfallbehandlung, obwohl etwa 120 Euro notwendig wären, um kostendeckend zu arbeiten“, sagte er heute. Die Kliniken dürften am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Montgomery hofft, dass Portalpraxen, die an größeren Notfallambulanzen angeschlossen und von niedergelassenen wie auch Krankenhausärzten betrieben werden, das Problem etwas entschärfen. Denn so könne ein Arzt schon nach dem ersten Eindruck entscheiden, ob ein Patient ambulant von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden könne oder stationär im Krankenhaus aufgenommen werden müsse.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hatte zuletzt betont, dass die Bewältigung der aktuell diskutierten Krankenhaus-Notfallproblematik allein durch Portalpraxen nicht zu bewältigen sei. Er plädierte dafür, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenhäusern spezifisch auf die Regionen zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten, die kooperativ zwischen Kliniken und Niedergelassenen umzusetzen seien. Mit dem Thema Patientensteuerung und Notfallversorgung hat sich die KBV auch in ihrem Konzeptpapier „KBV 2020“ befasst.
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