Politik

GKV-Spitzenverband fordert engere Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Kliniken

  • Dienstag, 3. Januar 2017
Uploaded: 03.01.2017 12:45:19 by maybaum
/dpa

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser aufge­fordert, enger und effizienter zusammenzuarbeiten. „Es kann nicht sein, dass die Men­schen deswegen nicht optimal versorgt werden, weil es Sektorengrenzen gibt“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Sie sieht eine künf­­tige Regierungskoalition im Bund in der Pflicht. „Ich glaube, dass es die Versicherten oder Pa­tienten nicht interessieren muss, ob sie jetzt in diesem oder in jenem Sektor be­handelt werden“, betonte Pfeiffer.

Eines der derzeit strittig diskutierten Themen ist die Notfallversorgung von Pa­tien­ten. Ob­gleich es schon einzelne Ansätze etwa im Versorgungsstärkungsgesetz und im Kranken­hausstrukturgesetz gebe, werde dies ein Thema für die Zukunft werden, sagte Pfeiffer. So­genannte Portalpraxen seien eine Form der Ausgestaltung dieses Zwischen­bereichs zwischen ambulant und stationär.

Pfeiffer forderte eine umfassende Überprüfung der derzeitigen Strukturen der sektoren­ü­bergreifenden Zusammenarbeit. Es gebe „fast zwei Dutzend verschiedene Rechts­grund­lagen und Finanzierungssysteme für ambulante Behandlungen an Kliniken, die alle im Lau­fe der Jahre unabhängig voneinander aus einer tatsächlichen oder vermeint­lichen Not­wendigkeit heraus entstanden sind“, sagte sie.

Sie nannte unter anderem psychiatri­sche oder geriatrische Institutsambulanzen, ambu­lan­tes Operieren oder Hochschulam­bu­lanzen. „Es ist aber insgesamt kein strukturiertes schlüssiges System.“ Das Bestehende sollte deshalb grundlegend neu strukturiert wer­den, forderte sie. „Es muss jedenfalls nicht zwingend etwas Neues kommen, das wieder viel Geld kostet.“

Unterdessen hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgome­ry, eine faire Vergütung bei der Notfallversorgung gefordert. „Es ist unanständig, wenn Krankenhäuser nur 32 Euro bekommen für eine Notfallbehandlung, obwohl etwa 120 Eu­ro notwendig wären, um kostendeckend zu arbeiten“, sagte er heute. Die Kliniken dürf­ten am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Montgomery hofft, dass Portal­praxen, die an größeren Notfallambulanzen ange­schlos­sen und von niedergelassenen wie auch Krankenhausärzten betrieben werden, das Problem etwas entschärfen. Denn so könne ein Arzt schon nach dem ersten Ein­druck entschei­den, ob ein Patient ambulant von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden könne oder stationär im Kranken­haus aufgenommen werden müsse.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hatte zuletzt betont, dass die Bewältigung der aktuell diskutierten Krankenhaus-Notfall­problematik allein durch Portalpraxen nicht zu bewältigen sei. Er plädierte dafür, gemein­­sam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenhäusern spezifisch auf die Regionen zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten, die kooperativ zwischen Klini­ken und Niedergelassenen umzusetzen seien. Mit dem Thema Patientensteuerung und Notfall­versorgung hat sich die KBV auch in ihrem Konzept­papier „KBV 2020“ befasst.

dpa

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