Reform des Risikostrukturausgleichs zeitnah geplant
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will zeitnah ein Konzept zur Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) vorlegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, soll im Anschluss an ein Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur regionalen Verteilungswirkung des RSA ein Gesamtkonzept zur Reform des Morbi-RSA erstellt werden. Das Sondergutachten soll im zweiten Quartal 2018 vorliegen.
Bereits im Dezember 2016 hatte das Ministerium den Beirat mit einem Sondergutachten zu den Wirkungen des Morbi-RSA und den Auswirkungen verschiedener Reformvorschläge beauftragt. Dieses Sondergutachten liege seit Ende November 2017 vor und werde derzeit ausgewertet, erklärte das BMG. Vor allem Maßnahmen zur Stärkung der Manipulationsresistenz würden geprüft.
Das aktuelle RSA-Verfahren ist nach Darstellung der Bundesregierung eines der zielgenauesten seit Einführung eines Ausgleichssystems in Deutschland und überzeuge auch im internationalen Vergleich. So habe sich mit dem RSA die Spreizung der Beitragssätze der Krankenkassen deutlich verringert.
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, den RSA weiterzuentwickeln, um ihn vor Manipulation zu schützen. Ferner sei die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer regelmäßigen gutachterlichen Überprüfung vereinbart, um kontinuierlich den Weiterentwicklungsbedarf des RSA zu ermitteln.
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