Ärzteschaft

Rehabilitationsmedizin: Flächendeckende Stärkung und Netzwerke benötigt

  • Mittwoch, 7. Oktober 2026
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Berlin – Um die Rehabilitationsmedizin zu stärken und Rehabilitationskapazitäten insbesondere im Krisen- oder Kriegsfall abzusichern, braucht es unter anderem verstärkt Netzwerke und überregionale Kooperationen. Das betonten gestern Teilnehmende der Fachveranstaltung „Reha stärkt Resilienz – Chancen und Herausforderungen einer modernen Rehabilitation“ der Bundesärztekammer (BÄK).

Dabei müsste die Ärzteschaft einerseits eng mit der Landespolitik zusammenarbeiten, aber auch länderübergreifend sowie interprofessionell Netzwerke aufbauen, erklärte Marion Renneberg, Präsidentin der Landesärztekammer Niedersachsen, die gemeinsam mit Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Arbeitsgruppe für Rehabilitationsmedizin bei der BÄK leitet. „Damit haben wir eine gute Chance, gemeinsam ein tolles Netzwerk aufzubauen“, sagte Renneberg.

Rehabilitation gewinne schon wegen der Demografie an Bedeutung, betonte Miller. Aufgrund der älter werdenden Bevölkerung in Deutschland müsse auf diesen Bereich künftig ein größerer Fokus gelegt werden. Die BÄK habe deshalb in den letzten Jahren an einem Positionspapier gearbeitet, das gestern vorgestellt wurde. „Eine gute Rehabilitation ist wichtig für eine verantwortungsvolle Verwendung von Ressourcen und die Resilienz der Gesellschaft“, sagte Miller.

Rehabilitationsmedizin habe zudem eine vermittelnde Rolle im Gesundheitswesen, in dem sie verschiedene Phasen der Behandlung und Bereiche interprofessionell und patientenzentriert miteinander verknüpfe, betonte Susanne Johna, Vizepräsidentin der BÄK. Wichtig sei zudem gut qualifiziertes Personal. Dieses müsse vonseiten der Ärzteschaft auch immer wieder eingefordert werden, um Patienten entsprechend versorgen zu können und sicherzustellen, sodass sie nach einer Erkrankung in ihr Leben zurückkehren und in ihren Beruf wieder einsteigen können.

Auch der Deutsche Ärztetag beschäftigt sich immer wieder mit dem Thema. So hatte das Ärzteparlament 2022 in Bremen die Stärkung der Rehabilitationsmedizin gefordert, unter anderem müsse die Frührehabilitation an allen Akutkrankenhäusern ermöglicht werden, hieß es in dem damaligen Beschluss.

In dem aktuellen Positionspapier wird diese Forderung erneuert. Obwohl die Frührehabilitation im Sozialgesetzbuch V Bestandteil der Krankenhausbehandlung sei, stünde sie bislang nicht überall zur Verfügung, wo sie benötigt werde, heißt es darin.

Fokus auf geriatrische Rehabilitation

Renneberg stellte gestern weitere Handlungsbedarfe vor. Der Rehabilitationsbedarf müsse frühzeitig erkannt und adaptiert werden. Insbesondere geriatrische und mobile Rehabilitation müssten weiter ausgebaut und die medizinische Rehabilitation für multimorbide Patienten neu ausgerichtet werden, forderte sie.

Der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ gewinne an Bedeutung, heißt es in dem Papier. Denn frühzeitige rehabilitative Interventionen könnten die funktionelle Selbstständigkeit erhalten, Pflegebedürftigkeit verzögern oder verhindern und Krankenhausaufnahmen reduzieren. So müsse das präventive Potenzial der Rehabilitation stärker in den Fokus gerückt werden, insbesondere in der geriatrischen Rehabilitation.

Sinnvoll sei hierfür eine frühe umfassende Einschätzung von älteren Patientinnen und Patienten (Comprehensive Geriatric Assessment), erklärte Volkan Aykaç, Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie am Evangelischen Geriatriezentrum Berlin. Er kritisierte, dass nur etwa 75 Prozent des heutigen geriatrischen Leistungsspektrums in der mit der Krankenhausreform geplanten Leistungsgruppe Geriatrie abgedeckt werden könne. Die restlichen 25 Prozent der Fälle würden ohne OPS-Komplexcodes in die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin fallen. Dies werde die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung erschweren, so Aykaç.

Komplexpauschalen für Kurz- und Langlieger

Er schlug deshalb die Einführung von Komplexpauschalen für geriatrische Kurzlieger vor. Wenn Patienten kürzer als die derzeit dafür vorgesehenen 15 Tage im Krankenhaus seien, müssten sie trotzdem umfassend behandelt werden können, so Aykaç. Gleiches gelte für Langlieger, die 30 oder 40 Tage stationär behandelt würden. Hier dürfe der Medizinische Dienst (MD) nicht Abrechnungstage wegstreichen, weil die Behandlung als zu lang erachtet werde, erklärte er weiter. „Man kann Geriatrie nicht entweder als Akutkrankenhaus oder Rehabilitationskrankenhaus sehen, man muss es als eines betrachten“, betonte Aykaç.

Zudem sei der Ausbau digital basierter Rehabilitationsangebote wichtig, heißt es in dem BÄK-Positionspapier. „Angesichts des geringen Digitalisierungsgrads der Rehabilitationseinrichtungen sind hierfür geeignete digitale Infrastrukturen, tragfähige Vergütungsmodelle und ein systematischer Kompetenzaufbau erforderlich.“

Auch die Prehabilitation, also trainingsbasierte Programme vor elektiven Eingriffen, könnten Komplikationen nach Behandlungen reduzieren, die funktionelle Kapazitäten verbessern und die Krankenhausverweildauer verkürzen. Entsprechende Konzepte liegen für Orthopädie, Kardiologie und Onkologie bereits vor, schreibt die BÄK.

Reha-Mediziner in hausärztliche Netzwerke einbinden

Die Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin Cornelia Wilke wünschte sich zudem eine stärkere Einbindung in hausärztliche und ambulante Netzwerke. Meistens würden Patientinnen und Patienten bezüglich der Rehabilitation bei den Hausärzten oder auch bei Orthopäden und Neurologen aufschlagen, so Wilke. „In der Reha-Medizin landen sie oft gar nicht oder viel zu spät“, bemängelte sie.

Die Reha-Mediziner hätten aber eine andere Herangehensweise, evaluierten den Kontext und könnten auch mal einen Hausbesuch vornehmen und so die Hausärztinnen und Hausärzte unterstützen, erklärte Wilke. Allerdings gebe es nur rund 570 niedergelassene Rehabilitationsmediziner in Deutschland, räumte sie ein. Der Großteil sei stationär tätig.

Das Rehabilitationswesen als auch die Geriatrie hätten ein Image-Problem, erklärte Aykaç. In den Universitäten seien entsprechende Veranstaltungen nur schlecht besucht und es fehle an ärztlichem Nachwuchs in diesen Bereichen. Stattdessen müsste man den Studierenden aber auch der Bevölkerung beispielsweise mit einem offenen Tag der Rehabilitation zeigen, was Reha-Medizin bedeute und was in diesem Bereich alles gemacht werde, schlug er vor. Auch Renneberg betonte, es sei wichtig, die Reha-Medizin positiv nach außen und in die Bevölkerung zu tragen.

Systematische Vorbereitung auf Bündnis- oder Kriegsfall benötigt

In Vorbereitung auf Krisen- und Katastrophenfälle sollte die medizinische Rehabilitation darüber hinaus in die nationale Gesundheitsresilienz integriert werden. Bislang fehle es an belastbaren Konzepten zur Einbindung rehabilitativer Einrichtungen in Krisen- und Katastrophenschutzstrukturen, heißt es im Positionspapier. Deshalb werde eine systematische Vorbereitung entsprechender Strukturen und Zuständigkeiten benötigt. Krisenpläne, rehabilitative Behandlungspfade sowie der Ausbau rehabilitationsmedizinischer Kompetenzzentren zur Versorgung von Schwerverletzten werden benötigt.

Da die Bundeswehr im Bündnis- und Kriegsfall auf zivile Gesundheitseinrichtungen angewiesen wäre, müssten bereits in Vorbereitung geeignete Rehakliniken identifiziert und zertifiziert werden, forderte Christoph Reimertz, Direktor der Klinik für Rehabilitation an der BG Unfallklinik Frankfurt am Main und Koordinationsleiter zwischen den BG Kliniken und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr. Denn der Sanitätsdienst der Bundeswehr sei nach NATO-Vorgaben nur für den Transport von verwundeten Soldaten zuständig, die Versorgung müsse in zivilen Einrichtungen erfolgen.

Weiter brauche es für eine funktionierende Versorgung im Krisenfall überregionale Traumarehazentren. Die Rehabilitation müsse künftig außerdem in Trauma-Netzwerken verpflichtend mitgedacht werden. Personal, Infrastruktur und Kompetenz sollten entsprechend aufgebaut und Szenarien praktisch geübt werden. „Das ist gar nicht so schwer, denn Mitarbeitende sind sehr interessiert und wollen sich dazu fortbilden“, lautet seine Einschätzung.

Erfahrungen aus der Ukraine zeigten zudem, dass sektorenübergreifende Koordination und entsprechendes Datenmanagement zentral seien. Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz müsste weiter auch Öffnungsklauseln für Exoprothetik-Hersteller beinhalten, um niedrigschwellig mit dem Sanitätsdienst sprechen und ausreichende Exoprothetik/Orthetik sicherstellen zu können.

Derzeit sei dies nicht möglich, da entsprechende Aufträge jeweils offiziell ausgeschrieben werden müssten. Für diese Vorbereitungsmaßnahmen müsse die Finanzierung sichergestellt werden. „Wenn es dann mal so kommt, dann spielt Geld keine Rolle, aber man müsste sich vorher rüsten“, forderte Reimertz.

cmk

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