Politik

Rezeptpflichtige Medikamente: Gröhe drängt SPD zu Versandverbot

  • Mittwoch, 3. Mai 2017

Bonn – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat die SPD-Fraktion im Bundestag aufgerufen, sich der Forderung nach einem Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten anzuschließen. „So einfach wie beim Kauf der Limo-Do­se, die aus dem Automaten kullert, ist es nicht“, sagte Gröhe der Neuen Osnabrücker Zeitung.

In der Apotheke zähle die Beratung durch Fachpersonal – rund um die Uhr und am Wo­chenende. Deshalb setze er sich für ein Verbot des Versandhandels ein. Die SPD-ge­führ­ten Landesregierungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen teilten seine Po­sition, so Gröhe. Darauf sollte die SPD-Bundestagsfraktion hören.

Bisher unterstützt die SPD nicht Gröhes Gesetzesvorschlag für ein Verbot des Online-Versandhandels mit Medikamenten. Er reagiert mit seinem Vorstoß auf ein Urteil des Eu­ropäischen Gerichtshofes. Danach können Online-Apotheken aus dem EU-Ausland in Deutschland Arzneimittel mit Rabatt anbieten, was deutschen Apotheken wegen der Preis­bindung für Medikamente untersagt ist.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnt ein Komplettverbot bisher ab, weil der Online-Versandhandel gerade chronisch kranken Menschen auf dem Land Vor­teile bringen könne, indem sie per Post mit Medikamenten versorgt werden könnten.

Uni­onspolitiker verweisen dagegen darauf, dass durch den Onlinehandel der Einzelhan­del gerade in ländlichen Gebieten vielfach ausgestorben sei. Das könne auch durch den Arzneimittelhandel per Internet mit den Apotheken dort passieren. Der Onlinehandel bie­te aber keinen Nacht- oder Notdienst an, und das könne für die Menschen, die dringend auf Medikamente angewiesen sind, große Unsicherheit bringen.

Die FDP lehnte unterdessen auf ihrem Parteitag am Wochenende in Berlin ein pauscha­les Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten ab. Sie wolle sich „zur Stärkung der Apotheken vor Ort dafür einsetzen, dass besondere Leistungen wie individuelle Beratung abgerechnet werden können“, hieß es.

kna

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