Politik

Rezeptpflichtige Arzneimittel: Widerstand gegen Gröhes Versandhandelsverbot

  • Montag, 27. März 2017
/akf, stock.adobe.com
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Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) stößt mit seinen Plänen, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, weiter auf massiven Wi­der­­stand. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist strikt ge­gen einen solchen Schritt. Und bei Justiz-, Finanz- und Wirtschaftsministerium bestehen weiterhin europarechtliche Bedenken. Vor allem in der SPD gibt es Widerstand gegen ein Verbot des Versandhandels mit verschrei­bungs­pflichtigen Medikamenten. Dem Ver­nehmen nach will sich der Koalitionsaus­schuss am Mittwoch mit dem umstritte­nen Ge­setzentwurf von Gröhe befassen.

„Gerade für Menschen auf dem Land mit langen Wegen zu niedergelassenen Apothe­ken kann der Versandhandel die Versorgung verbessern“, betonte der stellvertretende Vor­standsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. Bei dem Verbot „geht es wohl mehr um Lobbyinteressen der niedergelassenen Apotheker als um die Patienten.“

Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte der Rheinischen Post, man wolle den Versandhandel nicht völlig verbieten, da er gerade im ländlichen Raum und für chronisch kranke Menschen große Vorteile bringt. „Deshalb sind wir derzeit in Gesprächen, um über eine geeignete Regelung Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“. Es sei aber „befremdlich“, dass in Zeiten, in denen überall der Internet-Handel wachse, eine Sparte völlig ausgenommen werden solle. „Nach allen Untersuchungen die wir haben, gehen wir nicht davon aus, dass durch den Online-Handel mit Arzneien Apotheken wegsterben würden“, sagte Zypries.

Ministerien haben Bedenken

Laut Handelsblatt hat das SPD-geführte Justizministerium weiter verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass den Versandhändlern die Handelserlaubnis mit verschrei­bungs­pflichtigen Medikamenten 13 Jahre nach deren Einführung wieder weggenommen wird. Auch das von Wolfgang Schäuble geführte Finanzministerium brachte Bedenken vor. Deutschland könnte sich einer „EU-rechtlichen Staatshaftung aussetzen“, sollte es das Verbot beschließen, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Das Finanz­ministerium könne nur zustimmen, wenn insbesondere das für EU-Rechtsfragen zustän­dige Wirtschaftsministerium keine Risiken mehr sehe. Das Wirtschaftsministerium von Zypries hatte aber bereits in einer früheren Stellungnahme EU-rechtliche Bedenken ge­äußert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende 2016 die deutsche Regelung verwor­fen, wonach die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel auch für ausländische Ver­sandapotheken gelten soll. Das Urteil würde die deutschen Apotheken ins Hintertreffen bringen, weil sie nur einen geringen Anteil am Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arz­neimitteln haben und diese vor allem im Geschäft vor Ort abgeben.

dpa

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