„Kein Vorschlag zur Korruptionsbekämpfung löst bislang das Problem“

Berlin – Nach wie vor ist unklar, mit Hilfe welcher rechtlichen Änderungen sich in Zukunft korruptes Verhalten bei Vertragsärzten besser als bisher aufdecken und ahnden lässt. Daniel Bahr (FDP) plädiert dafür, sämtliche Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Am Ende dürfen Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit der Ärzte seiner Ansicht nach nicht durch eine Neuregelung gefährdet werden.
5 Fragen an den Bundesgesundheitsminister
DÄ: Herr Bahr, die Diskussion um korrupte Ärzte ist zu Jahresanfang plötzlich wieder aufgeflammt. Welche Erklärung haben Sie für diesen Zeitpunkt?
Bahr: Weil der Jahresanfang eine nachrichtenarme Zeit ist, vermute ich. Denn dass SPD und Grüne niedergelassene Ärzte am liebsten zu Amtsträgern der Krankenkassen machen wollen, ist ja nicht neu. Dass ich diese Forderung ablehne, weil ich glaube, dass Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit hohe Güter sind, ist bekannt. Ärzte sollen zuerst an das Wohl des Patienten denken und nicht zuerst an das der Krankenkasse. Aber das zurückliegende Urteil des Bundesgerichtshofs gibt natürlich Anlass, die bisherigen Regelungen zu überarbeiten.
DÄ: Braucht es Veränderungen, und wenn ja, welche?
Bahr: Korruption und Bestechlichkeit bei Ärzten dürfen wir auf keinen Fall durchgehen lassen. Das muss verboten sein und geahndet werden. Das Urteil war gut, aber es hat leider auch dazu geführt, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsarbeit eingestellt haben. Das ist eine Fehlentwicklung. Auf der anderen Seite habe ich aber bisher keinen einzigen konkreten Änderungsvorschlag erhalten, der das Problem sinnvoll löst, das heißt, mit dem es gelingen würde, Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit zu bewahren und gleichzeitig gegen Korruption vorzugehen.
DÄ: Das heißt auch: Für Sie ist noch offen, ob es strafrechtliche Änderungen geben muss oder andere rechtliche Lösungen?
Bahr: Das ärztliche Berufsrecht muss gestärkt werden, so dass die Kammern Konsequenzen bei Korruptionsfällen ziehen können. Ob darüber hinaus das Strafgesetzbuch geändert werden muss oder ob man an anderer Stelle eine Regelung vorsieht, beispielsweise im Sozialgesetzbuch V, das muss noch ausgiebig geprüft und beraten werden. Die letzten Stellungnahmen hierzu haben wir im Ministerium im Dezember bekommen. Deshalb verstehe ich die aktuelle Aufregung nicht. Es geht um fundamentale Fragen, deshalb sollten wir uns Zeit nehmen, sie zu regeln. Ich möchte nicht, dass als Folge unserer Entscheidungen Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit eingeschränkt werden, vielleicht sogar abgeschafft. Das wird es mit mir nicht geben.
DÄ: Sollte es denn eine Regelung nur für Ärztinnen und Ärzte geben – oder für alle Freiberufler?
Bahr: Vertragsärztinnen und -ärzte haben sicher eine besondere Stellung, weil 90 Prozent ihrer Einnahmen aus den Pflichtbeiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung stammen. Hier muss man sicher genau hinschauen. Aber eine Korruptionsregelung im Strafgesetzbuch nur für Ärzte ist nicht sinnvoll. Es gibt genauso Spekulationen über Korruption bei anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Wir müssen uns diese Fragestellung also auch bei anderen Leistungserbringern ansehen. Aber wir sollten das Problem auch nicht zum Anlass nehmen, einzelne Freie Berufe anders zu reglementieren als andere.
DÄ: Unterstützen Sie es, den Ärztekammern mehr Befugnisse zu erteilen, beispielsweise zur Aktenbeschlagnahmung?
Bahr: Nein. Es ist Aufgabe und Verpflichtung der Ärztekammern, dass bei Korruptionsfällen berufsrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Dafür sollten sie alle Möglichkeiten erhalten. Deshalb wollen wir kurzfristig, angehängt an das Krebsregistergesetz im Bundestag, den Datenaustausch von Kammern mit anderen Organisationen wie den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglichen. Aber Ärztekammern können keine polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen übernehmen. Das ist nicht ihre Aufgabe.
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