Ärzteschaft

BÄK: Ärztekammern in Gesetzgebungsprozess zur Notdienstreform einbeziehen

  • Dienstag, 14. Februar 2023
/picture alliance, Stefan Puchner
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Berlin – Die sektorenübergreifende Expertise der Ärztekammern sollte „unbedingt“ in den Gesetzgebungs­prozess für eine Notdienstreform einbezogen werden. Das hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, heute angemahnt. Reinhardt äußerte sich im Nachgang zu den gestern von der Kran­ken­hauskommission vorgelegten Plänen für eine solche Reform.

Die wichtigste Nachricht des Tages sei, dass mit den Empfehlungen der Regierungskommission für eine Neu­ordnung der Akut- und Notfallversorgung endlich Bewegung in den festgefahrenen Reformprozess komme, so Reinhardt.

Über eine Reform der Notfallversorgung spreche man seit mehr als zehn Jahren. Nur sei bisher nichts ge­sche­hen. Zu den Vorschlägen sagte der BÄK-Chef, vieles sei nicht neu und decke sich teilweise mit den Konzepten der BÄK beziehungsweise sei bereits Bestandteil des von der Vorgängerregierung vorgelegten Referentenent­wurfs aus dem Jahr 2020.

„Die Schwierigkeiten liegen bei der konkreten Umsetzung im Detail. Diese Reform wird nur gelingen, wenn die Kompetenzen derjenigen einbezogen werden, die über ärztliche Erfahrung in der Notfallversorgung verfügen“, erklärte er.

Aus Sicht der BÄK kann die Zusammenführung der Notrufnummern 112 und 116117 zu einer integrierten Leitstelle helfen, die knappen Ressourcen effizienter einzusetzen und die Inanspruchnahme der Notfallversor­gungsstrukturen sinnvoll zu steuern.

Ansetzen müsse man aber früh und der Bevölkerung zum Beispiel mit Hilfe von mehrsprachigen Aufklärungs- und Informationsangeboten ein besseres Verständnis über Funktionen und Abläufe einer Notaufnahme vermitteln, hieß es weiter.

Wenn nach einer Abklärung über die Leitstelle eine persönliche Vorstellung im Notdienst erforderlich sein sollte, braucht es nach Ansicht der BÄK eine von niedergelassenen Ärzten sowie Krankenhäusern gemeinsam und kooperativ verantwortete Struktur.

Die Vorschläge der Regierungskommission für die gemeinsamen Leitstellen und Integrierten Notfallzentren (INZ) könnten ein Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung sein, schreibt die BÄK. Es sei gut, dass die Kommission in beiden Bereichen auf die Vernetzung und Kooperation vorhandener Strukturen setze.

Kritik übt die BÄK am Ansatz, die Notdienstpraxen auch zu den normalen Sprechstundenzeiten zu öffnen. Das sei – auch vor dem Hintergrund knapper personeller Ressourcen – „der falsche Ansatz“. Es sei zudem auch nicht erforderlich, weil Notfallpatienten während der Sprechstundenzeiten in den haus- und fachärztlichen Praxen versorgt werden könnten. „Die ambulanten Strukturen für diese wichtigen Aufgaben weiter zu stärken, sollte ebenfalls Bestandteil eines umfassenden Reformkonzeptes sein.“

Als wenig hilfreich erachtet es die BÄK, eine Facharztbezeichnung Notfallmedizin einzuführen, die perspekti­visch Voraussetzung für die Leitung von INZ sein soll. „Natürlich ist für die Leitung der INZ eine entsprechen­de fachliche Qualifikation erforderlich“, so die BÄK.

Die Bundesärztekammer und die beteiligten Fachgesellschaften hätten aber bereits 2018 die Zusatzquali­fikation Klinische Akut- und Notfallmedizin etabliert. „Trotz dieser Kritikpunkte sehe ich die Kommissionsvor­schläge als Ausgangspunkt für die Entwicklung einer sinnvollen Reform“, sagte Reinhardt.

EB

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