Höhere Kosten und nur wenig mehr Honorarumsatz

Berlin – Die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind im ersten Quartal des vergangenen Jahres leicht gewachsen. Im zweiten Quartal war ein Umsatzrückgang zu verzeichnen. Dies geht aus den Honorarberichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für das erste und zweite Quartal 2022 hervor.
Während der Umsatz im ersten Quartal im Bundesdurchschnitt um 4,9 Prozent je Arzt/Psychotherapeut stieg, sank er im zweiten Quartal um 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Einbrüche gab es auch beim Honorarumsatz je Behandlungsfall: Er ging im ersten Quartal 2022 um 5,8 Prozent zurück, im zweiten Quartal um 0,3 Prozent.
„Die Umsätze können mit den explodierenden Kosten und der hohen Inflation nicht mehr Schritt halten“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen. Ärzte- und Psychotherapeuten müssten infolgedessen reale Einkommensverluste hinnehmen und hätten zunehmend Probleme, zu investieren und ausreichend Personal zu beschäftigen, ergänzte KBV-Vizechef Stephan Hofmeister.
Dies alles wirke sich langfristig negativ auf die Versorgung aus. Beide erneuerten ihre Forderung nach einer Abschaffung der Honorarbudgets. „Jede Untersuchung und Behandlung muss zum vereinbarten Preis bezahlt werden“, betonten sie. Notwendig sei eine nachhaltige und langfristig tragfähige Finanzierung der ambulanten Versorgung.
Fachärztlicher Versorgungsbereich
Im fachärztlichen Bereich erhöhte sich der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut im ersten Quartal 2022 um 2,3 Prozent. Der Umsatz je Behandlungsfall sank um 3,4 Prozent. Ein Grund dafür ist der KBV zufolge, dass die Zahl der Behandlungsfälle nach der Pandemie wieder stark zugenommen hat (+8,1 Prozent).
Im zweiten Quartal 2022 verringerte sich der Honorarumsatz je Facharzt/Psychotherapeut im Vergleich zum zweiten Quartal 2021 um 2,0 Prozent und der Honorarumsatz je Behandlungsfall um 0,1 Prozent. Die Behandlungsfallzahl blieb nahezu konstant (-0,1 Prozent).
Hausärztlicher Versorgungsbereich
Im hausärztlichen Versorgungsbereich sank der Umsatz je Behandlungsfall im ersten Quartal 2022 um 9,2 Prozent. Ein Grund für das Minus sei, dass die Fallzahlen nach dem pandemiebedingten Rückgang wieder deutlich angestiegen seien, schreibt die KBV. Die Fallzahl je Arzt stieg demnach im Schnitt um 20,9 Prozent. Der Umsatz je Hausarzt erhöhte sich so um durchschnittlich 9,7 Prozent.
Im zweiten Quartal sank der Honorarumsatz je Arzt um durchschnittlich 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal, der Honorarumsatz je Behandlungsfall ging um 0,5 Prozent zurück. Die Zahl der Behandlungsfälle stieg um 0,2 Prozent.
Entwicklung der Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung erhöhte sich im ersten Quartal 2022 um rund 600 Millionen Euro (+5,5 Prozent). Für das zweite Quartal weist der Bericht ein Plus von rund 300 Millionen Euro (+2,9 Prozent) gegenüber dem Vorjahresquartal aus.
Die Gesamtvergütung setzt sich aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und der extrabudgetären Vergütung zusammen. Gewachsen ist im Berichtszeitraum vor allem die extrabudgetäre Vergütung (+15,1 Prozent und 6,6 Prozent), die unter anderem für Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und ambulante Operationen gezahlt wird.
Zu dem Zuwachs bei der extrabudgetären Vergütung trugen nach Angaben der KBV unter anderem die Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zur schnelleren Terminvermittlung und zur Neupatientenregelung bei. Letztere hatte der Gesetzgeber trotz massiver Proteste der Ärzteschaft zum 31. Dezember 2022 abgeschafft, sodass die Behandlung neuer Patienten seit Jahresbeginn nicht mehr extrabudgetär bezahlt wird.
Die MGV, aus der der Großteil der Leistungen vergütet wird, sank dagegen im ersten Quartal 2022 um 1,3 Prozent. Im zweiten Quartal blieb die MGV gegenüber dem Vorquartal nahezu gleich (+0,1 Prozent). Der Rückgang zu Jahresbeginn ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die MGV in dem Quartal stärker um TSVG-Leistungen bereinigt werden musste.
Wie die KBV schreibt ist bei der Bewertung der Daten für das erste und zweite Quartal 2022 zu beachten, dass diese aufgrund der Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung nur eingeschränkt mit denen der Vorjahresquartale vergleichbar seien.
So seien die Ärzte und Psychotherapeuten im Berichtszeitraum von ihren Patienten wieder stärker in Anspruch genommen worden. Im ersten Quartal 2022 beispielsweise stieg die Fallzahl je Arzt um 11,3 Prozent, während sie im Vorjahresquartal pandemiebedingt um 7,3 Prozent gesunken war.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: