Virchowbund wehrt sich gegen Mythen zum Einkommen

Berlin – Im Vorfeld der morgen beginnenden Honorarverhandlungen für den ambulanten Bereich ist der Virchowbund Mythen und Falschmeldungen zum Einkommen von Praxisärzte entgegengetreten.
„Neben den altbekannten Schlüsselwörtern wie ‚Spitzenverdiener‘ und ‚gestiegener Reinertrag‘ wehren die Kassen jede Debatte ab und gehen auf die eigentlichen Forderungen und Argumente nicht ein“, kritisierte der Virchowbund-Bundesvorsitzende Dirk Heinrich.
„‚Honorarverhandlungen‘ sollen die Preise für ambulante medizinische Dienstleistungen festlegen. Sie definieren nicht, was der einzelne Arzt oder die einzelne Ärztin jeweils verdient“, informiert der Virchowbund in einem Fact Sheet zum Thema.
Vielmehr würden hier die Preise für ambulante medizinische Dienstleistungen ausgehandelt. Diese würden von 55.000 Hausärzten und 90.000 Fachärzten in rund 100.000 Praxen erbracht. Dort seien zudem rund 330.000 Medizinische Fachangestellte beschäftigt.
Vom sogenannten Reinertrag einer Praxis müssten noch viele Kosten abgezogen werden, um das tatsächliche Gehalt eines niedergelassenen Arztes oder einer Ärztin zu erhalten. Vom Reinertrag gingen zum Beispiel Versicherungen und Beiträge zur Altersversorgung, Investitionen in Praxisausstattung und Kreditrückzahlungen ab. „Im Durchschnitt bleibt somit weniger als ein Viertel des Gesamthonorarumsatzes übrig“, heißt es in dem Fact Sheet des Virchowbundes.
Der Netto-Stundensatz von niedergelassenen Ärzten lag danach im Jahr 2020 bei 41 Euro. Das monatlich verfügbare Einkommen betrug 7.130 Euro. Der Virchowbund kritisierte die Haltung der Krankenkassen im Vorfeld der Honorarverhandlungen scharf.
„Kein Wort zum akuten Fachkräftemangel, zu Inflation und Energiekosten. Kein Wort zu den Umsatzeinbußen durch den Wegfall der Neupatientenregelung und der dadurch entstehenden Neutralisierung der Preisanpassungen um zwei Prozent beim Orientierungspunktwert im vergangenen Jahr“, sagte Heinrich.
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