Ärzteschaft

Telematik: Laborärzte begrüßen Finanzierungs­vereinbarung

  • Donnerstag, 4. Mai 2017

Berlin – Die Einigung von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur in den Arztpraxen ist beim Be­rufs­verband Deutscher Laborärzte (BDL) auf Zustimmung gestoßen. Damit komme man dem Ziel näher, die Beauftragung von Laborleistungen komplett elektronisch abzu­wickeln. Die Ärzte hätten nun Klarheit, welche Erstattung sie von den Krankenkassen für Konnekto­ren und Kartenterminals erhielten. Die Einigung sieht vor, dass den Ärzten umso mehr erstattet wird, je früher sie sich für die Anschaffung der notwendigen Geräte entschei­den.

Der BDL wies darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2017 – und damit exakt ab dem Tag, an dem die Finanzierungvereinbarungen gelten – die Ärzte elektronische Vordrucke für La­borbeauftragungen nutzen können. Hierfür sei „leider keine Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband geschlossen worden“, so der BDL. Die Umstel­l­ung auf die „Digitalen Muster 10/10a“ müsse durch die Ärzte erfolgen.

Für die zuweisenden Ärzte liege der Vorteil des neuen Verfahrens darin, dass sie La­bor­anforderungen komplett digital erfassen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und sofort über ihre Praxisverwaltungssoftware an ein medizinisches Labora­torium übermitteln können. Damit vereinfache und beschleunige der elektronische Vor­druck die Abwicklung von Laboraufträgen. Dies steigere erheblich die Therapie- und Patientensicherheit, hieß es.

EB

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