Ärzteschaft

Vertragsärzte sehen Terminservice- und Versorgungsgesetz skeptisch

  • Freitag, 3. August 2018
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Berlin – Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird von vielen niedergelassenen Vertragsärzten skeptisch gesehen. Das sagte der Vorstands­vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, in einem Interview mit KV.on. Damit reagierte der KBV-Chef auf den von Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Referentenentwurf des TSVG.

Insgesamt herrsche bei vielen Ärzten „ein gewisses Unverständnis darüber“, dass man sie mit einer Erhöhung der Sprechstundenzeit konfrontiere. Dabei irritiere vor allem die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber in eine bundesmantelvertragliche Regelung einmischt“. „Grundsätzlich muss man sich einfach vor Augen führen, dass Praxen üblicherweise privat geführte Unternehmen sind“, sagte Gassen.

Positiv werde dagegen wahrgenommen, dass einer Erhöhung der Sprechstundenzeit auch eine Mehrvergütung folgen solle. Aufgrund der seit Jahren bekannten „Blockadehaltung der Kassen“, seien die meisten Ärzte allerdings „sehr, sehr skeptisch“, ob tatsächlich mehr Geld bereitgestellt werde, so der KBV-Chef. Bei der Durchsetzung der versprochenen Vergütung der Mehrleistung sieht der KBV-Chef den Bundes­gesundheitsminister in der Pflicht. Er müsse dafür sorgen, dass die Krankenkassen seine Vorstellungen – mehr Vergütung für mehr Leistung – nicht in alter Manier blockierten.

Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz zielt unter anderem darauf ab, dass Vertragsärzte künftig wöchentlich mindestens 25 statt der bisher 20 Sprech­stunden anbieten müssen. Zudem sollen Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung verpflichtet werden, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe anzubieten. Das erweiterte Sprechstundenangebot soll mit extrabudgetären Vergütungsansätzen gefördert werden.

hil/sb

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