Portugals Parlament unternimmt neuen Anlauf zur Legalisierung der Sterbehilfe

Lissabon – Das portugiesische Parlament hat gestern einen neuen Anlauf zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unternommen. Ein von den regierenden Sozialisten vorgelegter Gesetzentwurf wurde in erster Lesung mit 128 Ja-Stimmen, 88 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen angenommen.
Ähnliche Vorschläge des Linksblocks, der Tierschutzpartei PAN und der Liberalen wurden ebenfalls angenommen, während ein Vorstoß der rechtsextremen Partei Chega für ein Referendum abgelehnt wurde.
Die in erster Lesung verabschiedeten Gesetzentwürfe zur medizinisch begleiteten Sterbehilfe müssen nun in einem einzigen Gesetzestext zusammengeführt werden. Nach der endgültigen Verabschiedung muss das neue Gesetz dann erneut dem konservativen Präsidenten Marcelo Rebelo de Sousa vorgelegt werden.
Rebelo de Sousa hatte im November einen ersten Anlauf zur Legalisierung der Sterbehilfe in Portugal gestoppt: Er legte sein Veto gegen ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz ein, obwohl es auf Anforderung des Verfassungsgerichts bereits nachgebessert worden war.
Das Parlament in Lissabon hatte im Januar 2021 eine erste Version des Gesetzes mit großer Mehrheit verabschiedet. Damals hatte Rebelo de Sousa, ein gläubiger Katholik, das Verfassungsgericht angerufen, das daraufhin genauere Definitionen der Fälle verlangte, in denen Sterbehilfe erlaubt werden sollte.
Zugleich betonten die Richter aber, dass das Recht auf Leben nicht die Verpflichtung mit sich bringe, unter allen Umständen leben zu müssen.
Die nachgebesserte Version passierte dann im November erneut das Parlament, wurde aber vom Präsidenten kassiert.
Laut portugiesischen Medienberichten schließt Rebelo de Sousa ein erneutes Veto nicht aus. In Europa ist die aktive Sterbehilfe bisher in den Benelux-Ländern Belgien, den Niederlanden und Luxemburg sowie in Spanien erlaubt.
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