Ungarn umgeht eigene Behörde bei Notzulassung für Coronaimpfstoffe

Budapest – Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat per Verordnung die Notzulassung von Coronaimpfstoffen aus Russland und China vereinfacht. Insbesondere ist es künftig möglich, die Vakzine unter bestimmten Bedingungen in Ungarn einzusetzen, ohne dass die eigenen Arzneimittel- und Gesundheitsbehörden eine gesonderte Überprüfung durchführen.
Die Verordnung, die gestern im Ungarischen Amtsblatt erschien, sieht einen Automatismus vor, wenn der betreffende Impfstoff entweder in der EU oder in Großbritannien bereits zugelassen ist oder in mindestens drei Staaten eingesetzt wird – wovon einer ein EU-Mitgliedsland oder EU-Kandidatenland sein muss. Zudem müssen mit dem betreffenden Präparat bereits eine Million Menschen geimpft worden sein.
Die kompliziert formulierten Bedingungen sind auf Impfstoffe aus Russland und China zugeschnitten, mit denen bereits viele Menschen immunisiert wurden. Vor allem setzt sie auch das EU-Kandidatenland Serbien massiv ein, womit die erste Bedingung erfüllt wäre.
Ungarn hatte vergangene Woche als erstes EU-Land zwei Millionen Dosen des russischen Präparats Sputnik V bestellt. Bislang hat eine von zwei ungarischen Behörden die Notzulassung erteilt. Wie sich inzwischen herausstellte, hatten externe Gutachter wegen Mängel in der Dokumentation der klinischen Tests dagegen Bedenken geäußert.
Orban will auch große Mengen des chinesischen Impfstoffs Sinopharm einkaufen und einsetzen. Bislang erhielt das Vakzin in Ungarn keine Notzulassung. Im Sinne der neuen Verordnung könnte eine solche nun praktisch automatisch erfolgen.
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