Politik

Ambulantes Operieren wird ab Januar 2024 erweitert

  • Mittwoch, 20. Dezember 2023
/picture alliance, Frank Molter
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Berlin – Der Katalog für ambulante Operationen (AOP-Katalog) wird zum 1. Januar 2024 um 171 Operationsmöglichkeiten nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes) erweitert. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt.

Die Erweiterung entspreche rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr, die künftig ambulant erbracht werden können, heißt es heute in einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes.

Zusammen mit der bereits seit Anfang 2023 geltenden ersten Erweiterung des AOP-Katalogs haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf insgesamt 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden können.

„Für Patientinnen und Patienten bringt die Ambulantisierungsreform enorme Vorteile. Mehr als 3.300 Eingriffe können ambulant durchgeführt werden – bei gleicher Qualität wird nun bedarfsgerechter versorgt", sagte GKV-Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis. Damit entfalle der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus. Das sei angenehmer für die Versicherten. Außerdem würden damit stationäre Strukturen entlastet und die anstehende Krankenhausreform unterstützt, betonte Stoff-Ahnis.

Die neu aufgenommenen Leistungen umfassen künftig auch Leistungen, die komplexe Regeln erfordern und etwa nach dem Schweregrad des Eingriffs differenziert vergütet werden. Seit diesem Jahr haben die Selbstverwaltungspartner entsprechend Regelungen zur Schweregraddifferenzierung der Patientenfälle erweitert.

Für die operative und konservative Versorgung von Frakturen und Luxationen könne ein weiterer Vergütungszuschlag berechnet werden. Der Vergütungsaufschlag für Reoperationen bleibe bestehen.

Im internationalen Vergleich werden in Deutschland sehr viele Operationen stationär durchgeführt, die auch ambulant erbracht werden könnten. Mit dem AOP-Katalog soll die Belastung für Patientinnen und Patienten reduziert sowie die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen besser eingesetzt werden.

Der AOP-Katalog soll künftig mindestens alle zwei Jahre überprüft und an den Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst werden.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zudem veröffentlicht, dass knapp ein Fünftel aller stationär erbrachten Behandlungen auch ambulant vorgenommen werden könnten. Im Jahr 2021 waren das mehr als 2,5 Millionen Behandlungen.

Um künftig für eine sektorgleiche Vergütung für Leistungen zu sorgen, die sowohl stationär als auch ambulant erbracht werden können, sind zudem die sogenannten Hybrid-DRG vorgesehen. Diese Vergütung für bestimmte Leistungen – vor allem Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Behandlungen des Sinus pilonidalis (Steißbeinfistel) – soll im Jahr 2024 in Kraft treten.

EB/cmk

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