Arzneimittelgesetz noch diese Woche im Bundestag

Berlin – Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll noch diese Woche abschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden. Dies kündigte heute Paula Piechotta, Berichterstatterin der Grünen-Bundestagsfraktion für Arzneimittel, an.
Das Gesetz könne dann noch im August in Kraft treten, so Piechotta. Gegenüber der ursprünglichen Version des Gesetzes seien im parlamentarischen Verfahren noch „deutliche Umschichtungen“ vorgenommen worden. Grundsätzlich habe man dabei Wert darauf gelegt, national umsetzbare und auch kurzfristig wirksame Ansätze zu stärken.
Die Grünen-Politikerin verwies hierzu unter anderem auf die nun vorgesehene Erhöhung der Menge der von den Herstellern zu bevorratenden rabattierten, patentfreien Arzneimitteln von einer durchschnittlichen Abgabemenge von drei Monaten auf sechs Monate. Eine solche Bevorratung greife kurzfristig und könne viele Arzneimittelengpässe überbrücken.
Piechotta sprach von einem „primären Hebel“ bei der Bekämpfung von Versorgungsengpässen. Etwaige Mehrkosten für die Arzneimittelhersteller könnten bei den Verhandlungen zu den Rabattverträgen berücksichtigt werden. Kinder-Arzneimittel sollen allerdings ganz aus Rabattverträgen herausgelöst werden. Wie Piechotta erläuterte, solle hier der Großhandel eine Menge von vier Wochen auf Lager halten.
Piechotta betonte, Arzneimittelenpässe seien kein rein deutsches Problem – die Herausforderungen seien deshalb auch nicht mit nationalen Ansätzen allein zu bewältigen. Deutschland müsse sich in diesem Zusammenhang bezüglich der Pläne für ein EU-Pharmapaket engagieren und bei den Verhandlungen für eine neue Arzneimittelstrategie auf europäischer Ebene eine möglichst schnelle Einigung anstreben.
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