Politik

Bund könnte Pflichtausbildung für Zivilschutz vorschreiben

  • Mittwoch, 10. Juli 2024
Winfried Kretschmann (3.vl., Bündnis90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, und Thomas Strobl (2.v.r, CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, informieren sich bei dem stellvertretenden Landrat Markus Möller (l), Ralf Ziegler, Kreisbrandmeister Alb-Donau-Kreis (2.v.l) und dem Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser (r) über die Bedrohung der kritischen Infrastruktur durch Hochwasser an einem Umspannwerk. /picture alliance, Stefan Puchner
Winfried Kretschmann (3.vl., Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, und Thomas Strobl (2.v.r, CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, informieren sich bei dem stellvertretenden Landrat Markus Möller (l), Ralf Ziegler, Kreisbrandmeister Alb-Donau-Kreis (2.v.l) und dem Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser (r) über die Bedrohung der kritischen Infrastruktur durch Hochwasser an einem Umspannwerk. /picture alliance, Stefan Puchner

Berlin – Obwohl der Katastrophenschutz in Deutschland Aufgabe der Länder ist, könnte der Bund eine bessere Krisenmanagementausbildung der Bürgermeister und Landräte durchsetzen. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem aktuellen Sachstandsbericht zu Fragen der ergänzenden Zivilschutzausbildung.

Darin heißt es, denkbar wären etwa Weisungen an die obersten Landesbehörden, nur Personal für den Zivil­schutz einzusetzen und ergänzend auszubilden, das über die nach dem jeweiligen Landesrecht erforderliche Ausbildung im Katastrophenschutz verfügt.

Ein direkter Durchgriff auf die kommunale Ebene sei dem Bund zwar nicht gestattet. Allerdings führt der Wis­senschaftliche Dienst weiter aus: „Der Bund kann aber die Verpflichtung allgemein den Ländern auferlegen, die wiederum die Zuständigkeit selbst näher regeln und auch auf Kommunen übertragen können.“

In Deutschland trägt der Bund die Verantwortung für den Zivilschutz, also den Schutz der Zivilbevölkerung im Kriegs- und Spannungsfall. Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig.

Die Akademie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet Seminare und Lehrgänge an, die allen Menschen, die jeweils vor Ort Verantwortung tragen, offenstehen. Das, was sie dabei lernen und üben, soll sie befähigen, in der Krise schnell und richtig zu handeln, unabhängig davon, ob der Auslöser eine Naturkatastrophe, ein Großbrand in einem Industriebetrieb oder ein militärischer Angriff ist.

Die Teilnahme ist für sie freiwillig. Zu den Lehrinhalten gehören unter anderem die „Umsetzung der Trink­wasser­notversorgung“ oder „Biologische Risiken - Bakterien, Viren und Parasiten“. Leon Eckert, in der Grünen-Bundestagsfraktion verantwortlich für Fragen des Bevölkerungsschutzes, hält eine Verpflichtung zur Teilnahme für sinnvoll.

„Die Pflichtausbildung für kommunale Wahlbeamte in Landratsämtern und Ratshäusern ist ein wichtiger Schritt, um einheitliche Standards und Abläufe für den Zivilschutz zu erreichen und so ein gutes Vorsorge­niveau flächendeckend zu etablieren“, sagte er.

dpa

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