Politik

Bundesrat gibt grünes Licht für Haushalt und Sondervermögen

  • Freitag, 26. September 2025
Die Mitglieder des Bundesrats stimme zu Beginn der Sitzung im Bundesrat ab.
/picture-alliance, Michael Kappeler

Berlin – Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht für den Haushalt 2025 gegeben. Die Länderkammer verzichtete heute darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das Haushaltsgesetz 2025 nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Kraft treten.

Die Länderkammer passieren konnte auch das Gesetz zur Einrichtung des 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Aus diesem sollen 100 Milliarden Euro an die Länder gehen. Mit diesem Haushaltsbegleitgesetz sind auch vier Milliarden Euro vorgesehen, die ab November zwölf Monate an alle Krankenhäuser per Rechnungsaufschlag von 3,3 Prozent gezahlt werden sollen.

Als sogenannte Soforttransformationskosten sollen sie fehlende Betriebskosten der Krankenhäuser in der Vergangenheit ausgleichen. Diese Finanzspritze für alle Krankenhäuser war im Vorfeld kritisiert worden, so wird etwa eine deutliche Mengenausweitung in den kommenden Monaten befürchtet. Auch der Bundesrechnungshof sieht dieses Vorgehen sehr kritisch.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hat heute im Bundesrat per Protokollerklärung erneut betont, dass Niedersachsen eine gerechte Verteilung dieser Mittel wichtig sei. „Das Geld muss genau den Kliniken zugutekommen, die es am dringendsten benötigen.“

Eine allgemeine Verteilung in Form eines zeitlich befristeten Rechnungszuschlages bei gesetzlich krankenversicherten Patienten bei stationärer Behandlung im Zeitraum vom 1.11.2025 bis zum 31.10.2026 – wie es jetzt das Gesetz vorsehe – führe hingegen nicht zu dem gewünschten Effekt, die besonders durch die inflationsbedingten Kostensteigerungen belasteten Krankenhäuser zu entlasten, kritisierte Philippi.

Stattdessen würden auch die Krankenhäuser profitieren, die auf wirtschaftlich sicheren Beinen stünden. Niedersachsen hatte vor einiger Zeit einen technischen Verteilungsschlüssel für die Sofort-Transformationskosten entwickelt – und das anhand der Parameter Versorgungsumfang, Versorgungsnotwendigkeit und Bedürftigkeit. „Auf diese Weise wären die Krankenhäuser zielgerichtet, bedarfsorientiert, schnell wirksam sowie bürokratiearm unterstützt worden“, so Philippi weiter. Damit wären insbesondere kommunale Krankenhäuser entlastet worden.

Allerdings hatte sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gegen eine solches Konzept entschieden. Sie begründete dies damit, dass die Kliniken nun schnell eine Auszahlung erhalten sollen.

Die Verabschiedung des Haushalts 2025 war durch die vorgezogenen Neuwahlen und den Regierungswechsel verzögert worden. Nach dem Inkrafttreten endet die bisherige vorläufige Haushaltsführung, die den Spielraum der Regierung eingeschränkt hatte.

Das Haushaltsgesetz für das laufende Jahr sieht Ausgaben von 502,5 Milliarden Euro vor – rund 25 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Die Neuverschuldung 2025 liegt bei 81,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Schulden für Bundeswehr und Infrastruktur. Damit steigt die Neuverschuldung dieses Jahr auf mehr als 140 Milliarden Euro.

Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) sagte zu dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen, die Gelder würden dringend für die Modernisierung von Brücken, Straßen und Häfen benötigt – und forderte eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Denn bei den Menschen gebe es nun „eine große Erwartungshaltung“. Woidke warnte, wenn das Geld nicht schnell fließe, könne dies Auswirkungen auf die Wahlen in Bund und Ländern in den kommenden Jahren haben.

Passieren ließ der Bundesrat auch das Haushaltsbegleitgesetz zur Umsetzung der Lockerung der Schuldenbremse im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Damit werden insbesondere Ausgaben für Verteidigung und Bevölkerungsschutz von den Schuldenregeln ausgenommen, wenn sie ein Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten.

afp/cmk

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