Bundesregierung will Alternativen zur Streichung der Neupatientenregelung prüfen

Berlin – Die Bundesregierung will die Neupatientenregelung dahingehend prüfen, ob „zielgenauere Alternativen“ gefunden werden können. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hervor.
Zugleich betont die Bundesregierung aber auch, dass sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) „derzeit in einer angespannten finanziellen Situation“ befinde. Deshalb gelte es, die Ausgabenseite zu stabilisieren und die finanziellen Lasten „fair zu verteilen“ und nicht allein den Beitragszahlenden aufzuerlegen.
Insofern könne keine zusätzliche Vergütung für Leistungen gewährt werden, welche dem ursprünglichen Ziel, den Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung zu verbessern und zu fördern und Wartezeiten zu verringern, „nicht in einem signifikanten Umfang dienlich“ sind.
Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass „valide Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung von Neupatienten durch die Neupatientenregelung nicht vorliegen“.
Ablehnend äußert sich die Bundesregierung bezüglich mehrerer Änderungsvorschläge des Bundesrates für im Arzneimittelbereich geplante Regelungen. Dies betrifft unter anderem die vom Bundesrat gewünschte höhere Umsatzschwelle für Orphan Drugs und die vorgeschlagene Streichung der geplanten Regelung zum Abschlag bei Arzneimittelkombinationen.
Die Bundesregierung lehnt zudem die Streichung der geplanten Erhöhung des Apothekenabschlags ab. Der Gesetzentwurf sehe leistungserbringerübergreifend die „Hebung von Effizienzreserven“ vor. Insbesondere die Apotheken hätten durch Leistungserweiterungen und auch pandemiebedingt Mehrumsätze verzeichnet.
Allein im Jahr 2021 habe der Mehrumsatz der Apotheken gegenüber dem Vorjahr bei 2,5 Milliarden Euro gelegen. Vor dem Hintergrund dieser Mehreinnahmen und dem Umstand, dass die geplante Erhöhung des Abschlages auf zwei Jahre befristet sein soll, sehe man die Maßnahme weiterhin als „verhältnismäßig“ an.
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