Digitalgesetze erhalten breite Zustimmung im Bundestag

Berlin – Die geplanten Regelungen der Bundesregierung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen sind bei allen Bundestagsparteien auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Bei der Ersten Lesung der zwei Gesetzentwürfe heute im Bundestag sprach sich die Union allerdings für weitergehende Bestimmungen aus. Linke und AfD kritisierten hingegen die Widerspruchslösung bei der Nutzung der Gesundheitsdaten.
Die Entwürfe für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digitalgesetz, DigiG) und für ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ (GDNG) wurden im Anschluss der Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Bereits kommende Woche finden dazu im Gesundheitsausschuss die Anhörungen von Expertinnen und Experten statt.
Kernstück ist die elektronische Patientenakte (ePA), der mittels eines Widerspruchsverfahrens (Opt-out) zum Durchbruch verholfen werden soll. Ab 2025 sollen die Krankenkassen sie für ihre Versicherten einrichten müssen. Auch das E-Rezept soll mit den beiden Gesetzen weiterentwickelt und praxistauglicher werden.
„Es ist überfällig, dass wir in Bezug auf Datennutzung und Digitalisierung eine Aufholjagd beginnen“, hatte Edgar Franke (SPD), Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Vertretung des krankheitsbedingt ausgefallenen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) erklärt.
Allerdings werde aus ärztlicher Sicht zu wenig Wert auf die einfache Umsetzung der Reformen gelegt, kritisierte Stephan Pilsinger (CSU). Die Implementierung der Anwendungen in den Praxisverwaltungssystemen verhindere, dass Ärztinnen und Ärzte einen Mehrwert sehen könnten.
„Diese PVS behindern eine funktionierende Digitalisierung, das sind digitale Steinzeitprodukte“, erklärte er. Die Hersteller würden ihre Marktmacht ausnutzen, um Fortschritt zu verhindern. Es müssten deshalb Schritte unternommen werden, damit Ärzte zum Beispiel leichter als bisher ihr PVS wechseln können, wenn sie mit seiner Performance unzufrieden sind. „Man kann doch nicht ewig gefangen sein in einem Schrottprodukt.“
Uneinigkeit herrschte auch bei der Frage, wie viele Kompetenzen die Krankenkassen erhalten sollen, Daten ihrer Versicherten auszuwerten, um sie beispielsweise zu möglichen Wechselwirkungen in der ihnen verordneten Medikation oder besondere Risikofaktoren für Krebserkrankungen zu kontaktieren.
„Wir wollen ein System, das nicht nur Krankheiten behandelt, sondern das viel früher hilft“, hatte Franke die Regelung, die das GDNG vorsieht, verteidigt. Kritik erhielt er dafür unter anderem von der Linken: „Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich möchte meine Gesundheitsprobleme doch mit meinem Arzt oder meiner Ärztin besprechen und nicht mit meiner Krankenkasse“, erklärte Kathrin Vogler.
Auch die CDU kritisierte dieses Vorhaben. „Das ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen, das löst Irritationen bei den Patienten aus“, erklärte Georg Kippels. Die Bundesregierung solle sich mit diesem Anliegen lieber an Ärzte- und Apothekerschaft wenden.
Die Ampelparteien erklärten demgegenüber, dass die beiden Gesetze Patientinnen und Patienten mehr Autonomie über und Einblick in ihre eigenen Gesundheitsdaten geben würden als je zuvor. „Wir wollen, dass Patienten eine Datenbrille erhalten und selbst entscheiden können, wer Einblick in diese Daten erhalten wird“, sagte Janosch Dahmen (Grüne).
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