Erste Ideen für Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Berlin – Kurz nach Vorstellung des neuen geplanten Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits erste Aufgaben in einem ersten Impulspapier für die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgestellt.
Demnach soll das BIPAM bei der Prävention vier Initiativen des Ministeriums fachlich begleiten. Dazu gehört auch der Aufbau der entsprechenden Surveillance sowie eine Stärkung von Vorsorgeuntersuchungen in mehreren Altersgruppen. Das geht aus einem Impulspapier aus dem BMG hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Das Ministerium will in künftigen Gesetzen beispielsweise die Verbesserung der Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen durch die Einführung eines Lipidscreenings bei der U9-Untersuchung, einführen, die im Alter von fünf Jahren absolviert wird.
Die Untersuchungsinhalte sollen die medizinischen Fachgesellschaften festlegen. Auch soll ein standardisierter Fragebogen für die Früherkennungsuntersuchungen entwickelt werden, um Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu entdecken.
Um auch Jugendlichen Hinweise zu Risikoverhalten zu geben sowie eine Familienanamnese durchzuführen, sollen Krankenkassen zu einer Teilnahme an der J1-Untersuchung einladen. Diese Untersuchung ist bei Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren vorgesehen.
Für Erwachsene sollen die Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden. Dazu soll es ein nach Alter gestuftes Screening für Herz-Kreislauf-Erkrankungen geben. Krankenkassen sollen zu den schon bekannten Check-ups 25, 35 sowie 50 einladen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sollen teilweise deutlich erweitert werden, um lebensstilbezogene sowie familiäre Risikofaktoren zu erkennen.
Niedrigschwellige Beratungen soll es auch in Apotheken geben, beispielsweise Blutdruckmessungen, BMI-Berechnungen oder Beratungen zur Nikotinentwöhnung. Die bessere Aufklärung zu den Gesundheitsuntersuchungen sowie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollen in digitalen Untersuchungsheften für Erwachsene, die in der künftigen elektronischen Patientenakte (ePa) geführt werden können, eingepflegt werden. Das künftige Institut BIPAM soll eine „zielgruppengerechte multimodale Ansprache“ sowie Informationsmaterialien dazu erstellen.
Ebenso soll das BIPAM die Daten für die Verbesserungen in der Vorbeugung erstellen: Hier soll die Surveillance zu nicht übertragbaren Krankheiten entwickelt und gestärkt werden. Auch soll erforscht werden, wie die Gesundheitsuntersuchungen genutzt werden und welche Zielgruppen erreicht werden. Ein epidemiologisches Register zu Herzinfarkt und Schlaganfall soll ebenso aufgebaut werden.
Als weiteres Handlungsfeld sieht das BMG bei der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen die Stärkung der Disease-Management-Programme (DMP): Krankenkassen sollen künftig verpflichtet werden, über die DMP zu informieren und die Teilnahmequoten daran zu verbessern. Auch sollen Krankenkassen in die Pflicht genommen werden, entsprechende Verträge zur Umsetzung von DMP zu schließen.
Als vierten Handlungsbereich hat das BMG die Reduzierung des Nikotinkonsums identifiziert: Dafür soll es bei der medikamentösen Therapie Ausweitungen geben. Auch soll es eine Stärkung der Entwöhnungsprogramme geben. Kassen sollen finanzielle Anreize für die Teilnahme geben können.
Um die Änderungen, die geplant sind, durchzusetzen, müssten mehrere Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geändert werden. Dazu zählt die Kinderrichtlinie, die DMP-Programme sowie Richtlinien zu Vorsorgeuntersuchungen.
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