Expertenbeirat berät über erneute Hilfsmaßnamen für Krankenhäuser

Berlin – Der Expertenbeirat, der die Maßnahmen der Bundesregierung zur Finanzierung der Krankenhäuser während der ersten Pandemiewelle bewertet hat, wird am kommenden Montag zusammenkommen, um über finanzielle Hilfsmaßnahmen für die Krankenhäuser in der aktuellen zweiten Welle zu beraten. Das erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute vor Journalisten in Berlin.
Im März hatte die Bundesregierung mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Maßnahmen beschlossen, die die Erlösausfälle kompensieren sollten, die die Krankenhäuser durch das Freihalten von Betten für COVID-19-Patienten erfuhren. Zum Beispiel erhielten die Häuser Pauschalen für nicht belegte Betten und Zuschüsse für das Einrichten zusätzlicher Intensivbetten.
Mit den steigenden Fallzahlen kommen die Krankenhäuser nun erneut in die Situation, elektive Eingriffe verschieben zu müssen, um Kapaztitäten für die COVID-19-Patienten zu erhalten.
Spahn lobt bisherige Vorschläge des Expertenbeirats
In dem im September verabschiedeten Krankenhauszukunftsgesetz ist festgelegt, dass die Krankenkassen den Krankenhäusern coronabedingte Erlösausfälle refinanzieren müssen.
Spahn räumte heute ein, dass entsprechende Verhandlungen erst im nächsten Jahr zu Ergebnissen führen würden und die Krankenhäuser bis dahin Liquiditätsprobleme bekommen könnten. Zugleich betonte er, dass eine Freihaltepauschale zumindest die falsche Bezeichnung für finanzielle Hilfen sei. Denn in der zweiten Welle solle es ja darum gehen, auch die Nicht-COVID-19-Patienten gut zu versorgen.
Der Expertenbeirat setzt sich aus vier Vertretern der Krankenhäuser, vier Vertretern der Krankenkassen sowie den Gesundheitsökonomen Boris Augurzky und Reinhard Busse zusammen. Die bisherigen Vorschläge des Beirats seien alle „sehr gut handelbar“ gewesen, sagte Spahn. Deshalb könne er sich vorstellen, dass die Politik auch die Vorschläge des Beirats für Maßnahmen während der zweiten Pandemiewelle umsetzen werde.
Intensivmediziner fordern Verschiebung elektiver Eingriffe
Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Uwe Janssens, rief Spahn dazu auf, Einnahmeausfälle „zügig und unbürokratisch“ zu kompensieren, die den Krankenhäusern aus verschobenen elektiven Leistungen entstehen.
„Wir werden von den aktuellen Fallzahlen zunehmend in Bedrängnis gebracht“, sagte Janssens. Derzeit verdopple sich die Zahl der schwerkranken COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen innerhalb von zehn Tagen. Durch die exponentielle Zunahme der Fallzahlen werde sich dieser Zeitraum dabei künftig noch verkürzen.
Das Problem auf den Intensivstationen sei der Mangel an Intensivpflegekräften, der im Laufe der nächsten Wochen und Monate noch größer werden würde. „Deshalb müssen jetzt alle stationären Eingriffe, deren Verschiebung medizinisch vertretbar ist, verschoben werden, damit Personal aus anderen Bereichen des Krankenhauses den Intensivstationen zur Hilfe kommen kann“, sagte Janssens. Zugleich betonte er, dass die Entscheidung der Regierung zum Lockdown aus intensivmedizinischer Sicht „vollumfänglich richtig war“.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Politik angesichts der steigenden Fallzahlen dazu aufgefordert, wieder Freihaltepauschalen für Klinikbetten einzuführen. Freihaltequoten seien in dieser Situation sinnvoll, „damit die Krankenhäuser in finanzieller Hinsicht den Rücken frei haben“, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß vor kurzem der Rheinischen Post.
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