Gesetzentwurf zu Blutdruck- und Cholesterinscreenings soll zeitnah vorliegen

Berlin – Mit der Stärkung von Früherkennungsuntersuchungen auf Bluthochdruck sowie auffällige Cholesterin- und Diabeteswerte sollen die Krankheitslast gesenkt und Kosten im Gesundheitswesen eingespart werden. Bereits „in wenigen Wochen“ soll dazu ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, sagte heute Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Der Minister hatte Mitte Oktober angekündigt, auch in Apotheken entsprechende Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen zu wollen. Dies sorgte für scharfe Kritik – unter anderem seitens der Bundesärztekammer (BÄK), des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes und des Hartmannbundes. Apotheken seien „keine ‚Arztpraxen to go‘“, betonte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.
Die heute geführten Gespräche mit Vertretern von Ärzteschaft, Apotheken und gesetzlicher Krankenversicherung hätten aus seiner Sicht geholfen, „Missverständnisse“ auszuräumen, so Lauterbach. Es gehe darum, dass die Berufsgruppen und Akteure miteinander an einer Verbesserung der Situation arbeiteten. Bei der möglichst frühzeitigen Diagnose und Behandlung dürfe man nicht weiter „hinter dem Möglichen bleiben“.
Ein entsprechendes Maßnahmenpaket werde die Kosten im deutschen Gesundheitssystem senken, erläuterte Lauterbach. Er verwies auf hohe Kosten, die ohne Früherkennung und Vorsorge entstünden – etwa durch folgende Herz- und Bypass-Operationen.
Eine möglichst frühe Diagnose oder Erkennung von Risikofaktoren gestatte eine preiswerte und gravierende Gesundheitsschäden vermeidende medikamentöse Behandlung und eine engmaschige Begleitung im Hinblick auf Verhaltensprävention.
Künftig soll unter anderem bereits bei der Kindervorsorgeuntersuchung U9 per Bluttest nach möglichen familiär bedingten Fettstoffwechselstörungen „gefahndet“ werden, so der Minister. Solche Störungen könnten Ablagerungen an Gefäßwänden und Gefäßverengungen verursachen und so ein erhöhtes Risiko für spätere Schlaganfälle oder Herzinfarkte bewirken.
Im Alter von 25, 35 und 50 solle zudem systematisch nach erhöhtem Blutdruck, auffälligen Cholesterinwerten und nach unerkanntem Diabetes gescreent werden, fügte Lauterbach hinzu. Die Altersgruppen sollen gezielt von den Krankenkassen angeschrieben werden, dass die Möglichkeit für diese freiwilligen Untersuchungen bestehe – auch in Apotheken. Bei Auffälligkeiten solle in Hausarztpraxen die Weiterbehandlung erfolgen.
Man erwarte nun von den Apotheken und dem Hausärzteverband Vorschläge zur konkreten Umsetzung der Zusammenarbeit. Trotz auch eingegangener „kritischer Stellungnahmen“ werde man das Gesetz „auf jeden Fall“ umsetzen. „Ergebnisorientiertes“ Vorgehen sei wichtiger, als „Empfindlichkeiten“ im System zu beachten, so Lauterbach.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Initiative. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA, betonte, beide Heilberufe – Ärzte und Apotheker – müssten sich im Sinne der Patienten abstimmen und gemeinsam zu ihrem Wohle agieren. Nach seiner Einschätzung sei die Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes durch „niedrigschwellige Vorfelduntersuchungen“ sinnvoll ausbaubar.
Benny Levenson vom Berufsverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) bezeichnete den geplanten Ausbau der Screenings als „überfällig“. Neben der Überführung von identifizierten Herz-Kreislauf-Patienten in die jeweils geeignete Therapieschiene, spiele auch die Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Bewusstseins für die oftmals vermeidbaren Spätfolgen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine große Rolle.
Lauterbach kündigte diesbezüglich an, dass das gesetzliche Maßnahmenpaket von einer Öffentlichkeitskampagne begleitet werden soll. Dabei werde auch das geplante Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) einbezogen.
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